Steuerkalender für April 2023
Für Stadt und Land Salzburg

17. April:
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Februar 2023
- Lohnsteuer für März 2023
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für März 2023
- Kammerumlage II (DZ) als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,39 %) für März 2023
- Werbeabgabe für Februar 2023
25. April:
- Mineralölsteuer (Zollamt)
- Biersteuer (Zollamt)
Achtung!
Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Abgaben ist mit den in der Bundesabgaben-ordnung, BGBL.Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Säumnisfol-gen zu rechnen. Für Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällig werden, gilt als Fälligkeitstag der nächste Werktag.
Abgaben, die an die Gemeindeämter zu entrichten sind:
17. April:
- Vergnügungssteuer für März 2023 betreffend regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (bei einmaligen Veranstaltungen aber jeweils spätestens 15 Tage nach Beendigung der Veranstaltung)
- Nächtigungsabgabe (ehemals Ortstaxe) für Februar 2023 einschließlich der 5 Cent pro Nächtigung Tourismusförderungsbeitrag
- Kommunalsteuer für März 2023
Der Steuerkalender beinhaltet nur die gängigsten Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben.