Steuerkalender für März 2021
Für Stadt und Land Salzburg

15. März:
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Jänner 2021
- Lohnsteuer für Februar 2021
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für Februar 2021
- Kammerumlage II (DZ) als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,39 %) für Februar 2021
- Werbeabgabe für Jänner 2021
25. März
- Mineralölsteuer (Zollamt)
- Biersteuer (Zollamt)
Achtung!
Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Abgaben ist mit den in der Bundesabgabenordnung, BGBL.Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Säumnisfolgen zu rechnen. Für Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällig werden, gilt als Fälligkeitstag der nächste Werktag.
Abgaben, die an die Gemeindeämter zu entrichten sind:
15. März:
- Vergnügungssteuer für Februar 2021 betreffend regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (bei einmaligen Veranstaltungen aber jeweils spätestens 15 Tage nach Beendigung der Veranstaltung)
- Nächtigungsabgabe (ehemals Ortstaxe) für Jänner 2021 einschließlich der 5 Cent pro Nächtigung Tourismusförderungsbeitrag
- Kommunalsteuer für Februar 2021
Der Steuerkalender beinhaltet nur die gängigsten Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben.