FAQs

Wirtschaftskammerwahlen 2020 | Salzburg

Lesedauer: 11 Minuten

14.03.2023

Übersicht


Wann kann ich wählen?

Gewählt wird in Stadt Salzburg in der Zeit von Montag, 2. März, bis Donnerstag, 5. März 2020. In allen anderen Salzburger Gemeinden finden die Wahlen am Mittwoch, 4. März, und Donnerstag, 5. März 2020, statt. Die Wahlzeiten sind in allen Wahllokalen dieselben: an allen Tagen jeweils von 8 bis 20 Uhr.

Darüber hinaus kann auch mit Wahlkarte gewählt werden:

Mit dem - vollständig ausgefüllten und unterschriebenen - Formular können Sie bis einschließlich 24. Februar 2020 im WKS-Wahlbüro eine Wahlkarte anfordern.

  • Sie können den Antrag auch online (wahlkartenantrag.wko.at) durchführen. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten. Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie auf WKO.at/benutzerverwaltung.

Die Wahlkarten werden ab 31. Jänner 2020 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 28. Februar 2020, 12.30 Uhr, (einlangend) erfolgen.

Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist möglich: im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder – je nach Unternehmensstandort - in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder von Fachgruppen oder Fachvertretungen, die in der Wählerliste der Wirtschaftskammer Salzburg eingetragen sind. Jedes WKS-Mitglied hat je Fachgruppenmitgliedschaft ein Wahlrecht. 

Für jede Fachgruppe und Fachvertretung wird eine Wählerliste erstellt. Diese liegt ab 22. November 2019 im WKS-Wahlbüro, in den Fachgruppenbüros sowie in den WKS-Bezirksstellen zur Einsichtnahme auf. Dieser Liste sind alle Wahlberechtigten zu entnehmen. Bis 2. Dezember 2019, 17 Uhr, besteht ein Einspruchsrecht.

Ruhende Mitgliedschaft: Wahlrecht über Antrag möglich!

Sind die Mitgliedschaften in den einzelnen Fachgruppen zum Stichtag 22. November 2019 ruhend gemeldet, besteht prinzipiell kein Wahlrecht. Diese ruhenden Mitglieder haben aber das Recht, sich über einen Antrag in die Wählerliste eintragen zu lassen (bis 2. Dezember 2019).

Einzelunternehmer üben das Wahlrecht persönlich aus. Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen.

Detaillierte Informationen (insbesondere über weitere Ausnahme- und Sonderregelungen) entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Kann jemand anderes aus meinem Unternehmen/meiner Familie auch wählen? Was muss ich tun, um meine Stimme an jemand anderen zu delegieren?

Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht auszufüllen, diese ist zur Wahl mitzubringen.

Bei Einzelunternehmen ist die Delegierung der Stimme an einen Prokuristen, Mitarbeiter, Verwandte oder Bekannte NICHT möglich! Die Stimme muss persönlich an einem der Wahltage abgegeben werden. Wird mit Wahlkarte gewählt, ist diese im WKS-Wahlbüro oder in den für den Wahlberechtigten zuständigen Bezirksstellen Hallein, St. Johann, Zell am See oder Tamsweg ebenfalls persönlich durch den Wahlberechtigten abzugeben. Alternativ kann die Wahlkarte (diese enthält den/die ausgefüllten Stimmzettel) auch per Post an die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission geschickt werden.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Wo kann ich an den Wahltagen wählen?

In Stadt und Land Salzburg werden insgesamt 85 Wahllokale (Zweigwahlkommissionen) eingerichtet. Eine detaillierte Aufstellung der Wahllokale, gegliedert nach Bezirken, finden Sie hier.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Kann ich an den Wahltagen wählen, obwohl ich eine Wahlkarte beantragt, diese aber nicht verwendet habe?

Ja, Sie können dann trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Die Wahlkarte benötigen sie dafür allerdings nicht, diese verliert Ihre Gültigkeit. Bringen Sie die Amtliche Wahlinformation (Versand am 18. Februar 2020) und einen Lichtbildausweis mit ins Wahllokal!

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Was muss ich tun, um eine Wahlkarte zu erhalten?

Eine Wahlkarte bekommen Sie per Antrag:

Mit dem - vollständig ausgefüllten und unterschriebenen - Formular können Sie bis einschließlich 24. Februar 2020 im WKS-Wahlbüro eine Wahlkarte anfordern.

  • Sie können den Antrag auch online (wahlkartenantrag.wko.at) durchführen. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten.

    Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter WKO.at/benutzerverwaltung.

Die Wahlkarten werden ab 31. Jänner 2020 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 28. Februar 2020, 12.30 Uhr, (einlangend) erfolgen.

Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist möglich: im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder – je nach Unternehmensstandort - in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann. 

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Ich bin an den Wahltagen im Ausland. Welche Möglichkeiten habe ich, trotzdem zu wählen?

Wenn Sie an den Wahltagen im Ausland sind, können Sie von der Möglichkeit der Wahlkartenwahl Gebrauch machen.

Mit dem - vollständig ausgefüllten und unterschriebenen - Formular können Sie bis einschließlich 24. Februar 2020 im WKS-Wahlbüro eine Wahlkarte anfordern.

  • Sie können den Antrag auch online (wahlkartenantrag.wko.at) durchführen. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten. Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter WKO.at/benutzerverwaltung.

Die Wahlkarten werden ab 31. Jänner 2020 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 28. Februar 2020, 12.30 Uhr, (einlangend) erfolgen.

Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist möglich: im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder – je nach Unternehmensstandort - in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Ich bin an den Wahltagen außerhalb Salzburgs in Österreich unterwegs; kann ich auch in einem anderen Bundesland wählen?

Die Abgabe der Stimme(n) hat im für den Unternehmensstandort bestimmten Wahllokal (Zweigwahlkommission) zu erfolgen. Die Abgabe der Stimmen in einem anderen Bundesland ist NICHT möglich!

Auch in diesem Fall bietet sich aber die Möglichkeit der Wahlkartenwahl an:

Mit dem - vollständig ausgefüllten und unterschriebenen - Formular können Sie bis einschließlich 24. Februar 2020 im WKS-Wahlbüro eine Wahlkarte anfordern.

  • Sie können den Antrag auch online (wahlkartenantrag.wko.at) durchführen. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten. Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter WKO.at/benutzerverwaltung.

Die Wahlkarten werden ab 31. Jänner 2020 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 28. Februar 2020, 12.30 Uhr, (einlangend) erfolgen.

Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist möglich: im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder – je nach Unternehmensstandort - in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Was oder wen wähle ich?

Die Unternehmer wählen in jenen Fachgruppen (Fachvertretungen), in denen sie Mitglied sind. Zur Wahl stehen jene Wahlvorschläge, die von wahlwerbenden Gruppen für die jeweilige Fachorganisation eingebracht wurden.

Bei der Wirtschaftskammerwahl geben die Mitglieder ihre Stimme in einer sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen; auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der übrigen Organe (der Spartenvertretungen und der Spartenkonferenzen sowie des Präsidiums, erweiterten Präsidiums und des Wirtschaftsparlaments der WKS) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahl durch eine indirekte Wahl bestimmt.

Die Liste(n) mit den Wahlvorschlägen liegen nicht nur an den Wahltagen in den Wahllokalen auf. Ab 31. Jänner 2020 finden Sie diese Liste hier.

Der Wähler kann auf dem Stimmzettel den Namen eines bestimmten Bewerbers der von ihm gewählten Wählergruppe eintragen (Vorzugsstimme).

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Gibt es eine Briefwahl?

Eine Briefwahl im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Das Wahlrecht der Wirtschaftskammern Österreichs sieht jedoch die Möglichkeit der Wahlkartenwahl vor:

  • Fordern Sie im WKS-Wahlbüro, T 0662/8888-999, F 0662/8888-400, E wahl2020@wks.at, ein Formular an. Dieses wird Ihnen – bereits vorausgefüllt - umgehend zugesandt. 
  • Sie können den Antrag auch online (wahlkartenantrag.wko.at) durchführen. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten.

Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter WKO.at/benutzerverwaltung.

Mit dem - vollständig ausgefüllten und unterschriebenen - Formular können Sie bis einschließlich 24. Februar 2020 im WKS-Wahlbüro eine Wahlkarte anfordern.

Die Wahlkarten werden ab 31. Jänner 2020 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 28. Februar 2020, 12.30 Uhr, (einlangend) erfolgen.

Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist möglich: im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder – je nach Unternehmensstandort - in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Warum soll ich wählen?

Die Wirtschaftskammer-Organisation vertritt die Interessen der heimischen Wirtschaft; mehr als 520.000 UnternehmerInnen stellen lediglich rund 6,1% der Bevölkerung Österreichs dar. In Salzburg liegt der Anteil bei 6,8%.

Je mehr UnternehmerInnen zur Wahl gehen und damit zeigen, dass sie hinter ihrer Interessenvertretung stehen, desto stärker ist die Position der Wirtschaftskammer bei Verhandlungen mit Regierung und Sozialpartnern, um bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft zu erzielen.


Ich habe meine Berechtigung(en) ruhend gemeldet. Bin ich trotzdem wahlberechtigt?

Ruhende Mitglieder (Stichtag: 22. November 2019) sind prinzipiell nicht wahlberechtigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf die Aufnahme in die Wählerliste (zwischen 22. November und 2. Dezember 2019, 17 Uhr).

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Wann ist mit einem Wahlergebnis zu rechnen?

Bereits am Freitag, 6. März 2020, wird es ein vorläufiges Wahlergebnis geben. Dieses wird im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. Dieses Ergebnis wird ab diesem Tag auch auf WKO.at/sbg/wahl2020 zu finden sein. Das endgültige Wahlergebnis wird am 13. März 2020 veröffentlicht.


Wie oft finden Wirtschaftskammerwahlen statt?

Wirtschaftskammerwahlen finden alle fünf Jahre statt. Das nächste Mal werden Salzburgs Unternehmerinnen und Unternehmer vom 2 bis 5. März 2020 zur Urne gerufen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.


Ich möchte mit Wahlkarte wählen – wie muss ich hier vorgehen?

Wahlberechtigte Mitglieder haben das Recht auf Ausstellung einer Wahlkarte. Mit einer solchen Wahlkarte kann bereits vor dem eigentlichen Wahltermin, 2. bis 5. März (Stadt Salzburg) bzw. 4./5. März 2020 (Gemeinden) gewählt werden.

Mit dem - vollständig ausgefüllten und unterschriebenen - Formular können Sie bis einschließlich 24. Februar 2020 im WKS-Wahlbüro eine Wahlkarte anfordern.

  • Sie können den Antrag auch online (wahlkartenantrag.wko.at) durchführen. Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen. Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten. Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter WKO.at/benutzerverwaltung.

Die Wahlkarten werden ab 31. Jänner 2020 an die Antragsteller verschickt. Die Rücksendung der Wahlkarten muss bis 28. Februar 2020, 12.30 Uhr, (einlangend) erfolgen.

Auch die persönliche Abgabe der Wahlkarten ist möglich: im WKS-Wahlbüro in Salzburg oder – je nach Unternehmensstandort - in den WKS-Bezirksstellen Zell am See, Hallein, Tamsweg und St. Johann.

Wahlkartenwahl – Schritt für Schritt

Wenn Sie die Wahlkarte zugeschickt bekommen haben, beinhaltet diese ein Rücksendekuvert (=Wahlkarte!) sowie einen oder mehrere Stimmzettel samt zugehörigem/n Stimmzettelkuvert(s) (je nach Anzahl von Wahlrechten). Das Wahlrecht kann bereits unmittelbar nach Erhalt dieser Wahlunterlagen ausgeübt werden: Füllen Sie den/die Stimmzettel aus und geben Sie diese(n) in das/die dafür vorgesehene(n) Stimmzettelkuvert(s). Legen Sie dann das/die Stimmzettelkuvert(s) in das Rücksendekuvert (=Wahlkarte). Kleben Sie diese Wahlkarte sorgfältig zu und unterschreiben Sie an der gekennzeichneten Stelle. Dies ist ganz wichtig, denn ohne Unterschrift ist Ihre Stimme ungültig!

Geben sie die Wahlkarte so zur Post, dass sie spätestens bis zum 28. Februar 2020, 12.30 Uhr (einlangend), eintrifft. Sie haben auch die Möglichkeit, dieses Kuvert bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg) sowie - je nach Firmenstandort - bei den Bezirksstellen Zell am See, Tamsweg, Hallein oder St. Johann persönlich abzugeben.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 22. November 2019.