Aktuelle Werte: Einkommen- / Körperschaftsteuer 2009 - 2015
Aufgelistet: Wichtige Zahlen rund um Einkommen-/Körperschaftsteuer
Einkommensteuertarif (gültig 2009 bis 2015)
Jahres- Einkommen in EUR | Einkommen-Steuer in EUR | Durchschnitt-Steuersatz in % | Grenz-Steuersatz in % |
---|---|---|---|
< 11.000 | 0 | 0 | 0 |
> 11.000 bis 25.000 | (Einkommen – 11.000) / 14.000 x 5.110 oder (Einkommen – 11.000) x 36,5 % | 0 – 20,44 | 36,5 |
> 25.000 bis 60.000 | (Einkommen – 25.000) / 35.000 + x 15.125 + 5.110 oder (Einkommen – 25.000) x 43,2143 % + 5.110 | 20,44 - 33,725 | 43,2143 |
> 60.000 | (Einkommen – 60.000) x 0,5 + 20.235 | > 33,725 | 50 |
Vereinfachte Steuerberechnung in EUR
Jahreseinkommen x Prozent abzüglich Fixbetrag = Steuer (vor Absetzbeträgen)
Jahreseinkommen 15.798 EUR x 36,5 % = 5.766,27 EUR abzüglich 4.015 EUR = 1.751,27 EUR Einkommensteuer
Absetzbeträge
Die Absetzbeträge sind, wenn nicht anders angeführt, Jahresbeträge und vermindern den nach dem Einkommensteuertarif ermittelten Steuerbetrag.
Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag (AVAB/AEAB) |
2009/2010 in EUR | ab 2011 in EUR |
---|---|---|
- ohne Kind (nur Alleinverdienerabsetzbetrag) | 364 | 0 |
- bei einem Kind | 494 | 494 |
- bei zwei Kindern | 669 | 669 |
- für jedes weitere Kind zusätzlich | 220 | 220 |
Zuverdienstgrenze (jährlich) beim Alleinverdienerabsetzbetrag |
||
- bei mindestens einem Kind | 6.000 | |
- ohne Kind (wirksam nur 2009 und 2010) Ergibt sich bei der Berechnung der Einkommensteuer ein negativer Betrag, ist insoweit der AVAB/AEAB (in den Jahren 2009 und 2010 bei mindestens einem Kind) gutzuschreiben. |
2.200 | |
Verkehrsabsetzbetrag (für aktive Dienstnehmer) |
291 | |
Arbeitnehmer-/Grenzgänger-Absetzbetrag |
54 | |
Pendlerpauschale, -euro, -zuschlag, -Ausgleichsbetrag (für aktive Dienstnehmer) | ||
Pensionistenabsetzbetrag Der Pensionistenabsetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen Pensionsbezügen von 17.000 und 25.000 EUR auf Null. |
400 | |
Der Pensionistenabsetzbetrag erhöht sich ab 2011 auf Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag vermindert sich ab 2013 gleichmäßig einschleifend zwischen Pensionseinkünften von 19.930 und 25.000 EUR auf Null. |
764 | |
Unterhaltsabsetzbetrag – monatlich |
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Bei Unterhaltszahlungen für nicht dem eigenen Haushalt zugehörige Kinder, wenn sich das Kind ständig im Inland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhält. |
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- für das erste Kind | 29,20 | |
- für das zweite Kind | 43,80 | |
- für jedes weitere Kind | 58,40 | |
Kinderfreibetrag – jährlich |
||
Für Kinder, für welche für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag gewährt werden oder der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht und wenn sich das Kind ständig im Inland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhält. Er vermindert das zu versteuernde Einkommen und ist im Wege der Veranlagung geltend zu machen. |
||
- pro Kind bei Inanspruchnahme durch einen Steuerpflichtigen | 220 | |
- pro Kind, wenn zwei Steuerpflichtige ihn für dasselbe Kind beanspruchen je | 132 |
Steuererklärungspflicht |
2005 bis 2008 | ab 2009 |
---|---|---|
- allgemein ab Jahreseinkommen von mehr als | 10.000 EUR | 11.000 EUR |
- mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften ab einem Jahreseinkommen von mehr als | 10.900 EUR | 12.000 EUR |
Kapitalertragsteuer |
25 % | |
Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht |
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- wenn der Empfänger der Einkünfte die Abgabe trägt | 20 % | |
- wenn der Schuldner der Einkünfte die Abgabe trägt |
25 % | |
- bei Abzug von unmittelbar mit den Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben (für EU/EWR-Bürger) bei natürlichen Personen |
35 % | |
- sonst | 25 % | |
Körperschaftsteuer |
||
- ab 2005 | 25 % des Einkommens | |
Mindestkörperschaftsteuer |
pro Jahr in EUR | pro Quartal in EUR |
GmbH *) |
1.750 | 437,50 |
AG | 3.500 | 875 |
Kreditinstitute und Versicherungen | 5.452 | 1.363 |
Geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 13 EStG) |
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Sofortabschreibung von Investitionen bis zu einem Anschaffungswert von | 400 |
*) Die Mindest-KöSt für nach dem 30. Juni 2013 gegründete GmbHs beträgt in den ersten 5 Jahren 500 EUR pro Jahr bzw. 125 EUR pro Quartal und in den folgenden 5 Jahren 1.000 EUR pro Jahr bzw. 250 EUR pro Quartal. Ab dem 11. Jahr ist die volle Mindest-KöSt zu zahlen.
Buchführungsgrenze |
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Seit dem Jahr 2007 besteht Buchführungspflicht ab einem Jahresumsatz von mehr als |
400.000 EUR |
Ab 1.1.2010 wurde diese Grenze angehoben auf
wobei diese Grenze auch für davor liegende Beobachtungszeiträume gilt. |
700.000 EUR |
Die Details mit den Übergangsbestimmungen und verschiedenen Wahlrechten können in der Broschüre zu Gewinnermittlungsarten nachgelesen werden.