Die Sonder-UID der Spediteure für Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiter innergemeinschaftlicher Anschlusslieferung
Checkliste
Die Sonder-UID, die den österreichischen Spediteuren zur Durchführung von Abfertigungen zum freien Verkehr mit steuerbefreiter innergemeinschaftlicher Anschlusslieferung nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 zugeteilt wird, darf nur in indirekter Vertretung verwendet werden. Dies ist für den Spediteur mit hohem Risiko verbunden, da er Solidarschuldner wird.
Mehr Details finden Sie in der Checkliste.