Umsatzsteuer für Dienstleistungen und Montagen in der Schweiz
Regelungen im Überblick
Jede gewerbliche Tätigkeit ist in der Schweiz der Mehrwertsteuer unterworfen. Steuerpflichtig ist, wer eine mit der Erzielung von Einnahmen verbundene gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, selbst wenn die Gewinnabsicht fehlt, sofern seine Lieferungen, seine Dienstleistungen und sein Eigenverbrauch jährlich insgesamt CHF 100.000,- übersteigen.
Von dieser gesetzlichen Bestimmung sind auch österreichische Firmen betroffen, die in der Schweiz Inlandumsätze tätigen, wie z.B. Inlandslieferungen, Personenbeförderungen, Catering. Der reine Export von Waren aus z.B. Österreich in die Schweiz (ohne Be- oder Verarbeitung bzw. Montage in der Schweiz) löst keine Registrierungspflicht aus.
Seit 1.1.2018 gelten Neuerungen. Alle Details finden Sie in der Broschüre.