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Nutzen Sie den Gewinnfreibetrag im Jahr 2023 voll aus

Tipps für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

28.11.2023

Übersteigt Ihr voraussichtlicher Gewinn im Jahr 2023 den Betrag von 30.000 EUR sollten Sie sich überlegen, ob eine Investition in begünstigtes Anlagevermögen oder in Wertpapiere wirtschaftlich sinnvoll ist, um den Gewinnfreibetrag in voller Höhe auszunutzen.

Sofern für das Jahr 2023 ein Gewinn über 30.000 EUR erwartet wird, besteht die Möglichkeit die Belastung mit Einkommensteuer durch den sogenannten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) zu vermindern. Der GFB steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu. 

Der GFB setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten GFB zusammen. Der Grundfreibetrag in Höhe von 15% steht jedem Steuerpflichtigen bis zu einem Gewinn von 30.000 EUR zu. Daraus ergibt sich eine maximale Minderung der Steuerbemessungsgrundlage iHv 4.500 EUR. Der Grundfreibetrag wird automatisch zuerkannt. Eine Investition ist nicht erforderlich. 

Soweit ein Gewinn über 30.000 EUR lukriert wird, kann ein investitionsbegünstigter GFB iHv 13% geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden.  

Begünstigte Wirtschaftsgüter  

Unter die begünstigten Anlagegüter fallen neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter sowie Gebäude- und Mieterinvestitionen und Wertpapiere. Wirtschaftsgüter für welche der GFB geltend gemacht wird, müssen im Anlageverzeichnis ausgewiesen werden und eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens vier Jahre haben.

Nicht vom GFB umfasst sind PKW, Kombis (außer zur gewerblichen Personenbeförderung), Luftfahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter oder gebrauchte Anlagegüter. 

Als begünstigte Wertpapiere kommen auch Wertpapiere in Betracht, die zur Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen. Tendenziell könnten begünstigte Wertpapiere zum Jahresende knapp werden, über die Möglichkeiten zu den unterschiedlichen Wertpapieren werden Sie von Ihrer Hausbank beraten.

Wird der Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt, wird der Grundfreibetrag automatisch angerechnet, die Geltendmachung eines investitionsbedingten GFB ist jedoch nicht zulässig. 

Ab einem Gewinn in Höhe von 175.000 EUR reduziert sich der GFB staffelweise bis zu einem Gewinn von 580.000 EUR. Maximal kann ein GFB bis 45.950 EUR geltend gemacht werden. 

Um das Ergebnis möglichst steueroptimal zu gestalten und Investitionen planen zu können, empfiehlt sich die Erstellung einer Prognoserechnung. 

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Infoseite zum Gewinnfreibetrag sowie im Bereich Einkommensteuer/Körperschaftsteuer.

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