Fachgruppentagung des Landesgremiums Fahrzeughandel

27. August 2021, 08:30 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Wann

27. August 2021, 08:30 Uhr

Wo

Hotel Bokan
Mainersbergstraße 1, 8051 Graz

Tagesordnung

  1. Eröffnung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Beschlussfassung über die Erhöhung der Grundumlage 2022
    Anpassung an den Vereinheitlichungsbeschluss des Fachverbandes
    Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag in Höhe von € 130, mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte. Feste Beträge sind für juristische Personen zu verdoppeln (§ 123 Abs. 12 WKG), ausgenommen die Fälle des Ruhens gemäß § 129 Abs. 9 WKG. Für ruhende Berechtigungen beträgt die Grundumlage € 65.
  5.  Allfälliges 

    Zur Beschlussfassung über die Grundumlage kann gemäß § 61 Abs. 2 WKG bis 13. August eine begründete schriftliche Stellungnahme abgegeben werden:

    Landesgremium Fahrzeughandel
    Körblergasse 111-113
    8010 Graz
    Fax: 0316/601 465 od. Mail fahrzeughandel@wkstmk.at



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