Allgemeine Informationen
Wirtschaftskammerwahlen 2020 | Steiermark
Urwahlen
Die WKO Steiermark wird in der kommenden Funktionsperiode 94 Fachorganisationen umfassen. Als Urwahl bezeichnet man die Wahlen in die jeweiligen Ausschüsse der Fachorganisationen. Alle anderen Wahlen/Besetzungen resultieren aus dieser Urwahl.
Wahltage
Die Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Österreich hat für die Urwahl einen österreichweiten Rahmen von 2. bis 5. März 2020 beschlossen.
Innerhalb dieses Rahmens wird in der Steiermark an folgenden Tagen gewählt:
- Dienstag, 3. März 2020, 9–19 Uhr
- Mittwoch, 4. März 2020, 9–19 Uhr (nur in ausgewählten Wahllokalen)
- Donnerstag, 5. März 2020, 7–15 Uhr
Wahlberechtigung
Aktives Wahlrecht
- Fachgruppen- (Fachvertretungs-) Mitglied
- Ruhende nur auf Antrag
- Eintragung in die betreffende Wählerliste
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Kein Insolvenzverfahren außer Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Passives Wahlrecht
- Fachgruppen- (Fachvertretungs-) Mitglied
- Ausübung der Berechtigung
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Österr. oder EWR-Staatsbürgerschaft bzw. andere Staatsbürgerschaft bei Gegenseitigkeit
- Kein Insolvenzverfahren
- Bei Einzelorganen: max. 180 Monate in dieser Funktion
Einsprengelung der Wähler
Wie bei allen Wahlen werden auch bei den Wirtschaftskammerwahlen alle Unternehmer einem Wahlsprengel (= Zweigwahllokal) zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt nach dem Firmensitz bzw. bei mehreren Firmensitzen nach der Geschäftsadresse. Informationen betreffend das konkrete Zweigwahllokal werden Unternehmer im Jänner bzw. Mitte Februar erhalten.
Möglichkeit der Wahl mit Wahlkarte (Briefwahl)
Alle Unternehmer, die sich den Weg in ihr Zweigwahllokal (Wahltage sind Arbeitstage) ersparen möchten, können eine Wahlkarte anfordern (darin enthalten: Stimmzettel samt Stimmzettelkuverts) und so unabhängig von den Öffnungszeiten der Wahllokale wählen. In diesem Fall muss lediglich sichergestellt werden, dass diese Wahlkarte bis spätestens 28. Februar 2020 bei der Hauptwahlkommission der WKO Steiermark unterschrieben einlangt. Eine gesonderte Information samt Anforderungsformularen wird allen wahlberechtigten Unternehmern, in deren Fachorganisation gewählt wird, zugehen.
Aufnahme der „Ruhenden“
Alle Unternehmer, deren Gewerbeberechtigung zum Stichtag (= 22. November 2019) ruhend gemeldet ist, können ab diesem Datum bis einschließlich 2. Dezember 2019 die Aufnahme in die Wählerliste beantragen. Mit dieser Aufnahme werden sie wahlberechtigt.
Fachorganisationswahlkatalog
Im Fachorganisationswahlkatalog ist die Anzahl der Mandate festgehalten, die pro Fachorganisation besetzt werden können. Das Wahlrecht lässt es aber zu, im Wahlvorschlag doppelt so viele Kandidaten zu nominieren.
Friedenswahl
Wird in einer Fachorganisation nur ein einziger gültiger Wahlvorschlag eingebracht, entfällt jede weitere Wahlhandlung und die Wahlwerber gelten als gewählt.