Berufsschulen: Bis 30. November 2020 vermehrt Distance-Learning
Berufsschüler werden von 3. bis voraussichtlich 30. November 2020 zu einem guten Teil im Distance-Learning unterrichtet. Lehrlinge sind auch für jede angeordnete E-Learning-Phase auf jeden Fall freizustellen.
Aus heutiger Sicht ist für die Teile aktueller Berufsschullehrgänge, die in die Phase des Lockdown II fallen (3. bis 30. November 2020) wieder zu einem guten Teil Distance-Learning vorgesehen. In den Berufsschulen Vorort soll vor allem Praxisunterricht stattfinden. Am jeweiligen Standort darf maximal ein Viertel der Normalschülerzahl gleichzeitig unterrichtet werden. Die standortspezifischen Planungen werden gerade erstellt, dafür wird auch die Unterbringung in den Lehrlingshäusern möglich sein.
Für angeordnete E-Learning-Phasen im November und darüber hinaus sind Lehrlinge aber auf jeden Fall freizustellen und dürfen nicht im Betrieb beschäftigt werden. Mit diesen Zeiten wird die Berufsschulpflicht erfüllt und es kommt zu keiner neuerlichen Einberufung der Lehrlinge.
BMBWF-Info zu den Berufsschulen