Förderungen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Lerndefizite: Unterstützen Sie Ihren Lehrling und bekommen Sie bis zu 100 Prozent der Kosten rückerstattet.
Corona stellt uns alle vor große Herausforderungen, insbesondere lernschwache Lehrlinge/Berufsschüler leiden unter den Auswirkungen der Pandemie. Nachhilfekurse oder die Wiederholung einer Berufsschulklasse können Lehrlingen dabei helfen, ein Defizit auszugleichen und einen positiven Abschluss zu erreichen. Stellt der Lehrbetrieb seine Lehrlinge für diese Maßnahmen frei und übernimmt er die Kosten dafür, bekommt er über die Lehrbetriebsförderungen bis zu 100 Prozent der Kosten rückerstattet.
Was wird gefördert?
Die Kosten des Unternehmens:
- bei zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse
- für Kurse oder sonstige Bildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf Prüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
- für Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)
Wie hoch ist die Förderung?
- Bei zusätzlichem Berufsschulunterricht die Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens/des Lohns für die Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und allfällige Internatskosten
- Bei Vorbereitungs- und Nachhilfekursen 100 Prozent der Kurskosten exkl. Umsatzsteuer bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bei zusätzlichem Berufsschulbesuch:
- Lehrling hat die Klasse negativ abgeschlossen und
- entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besucht
- bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb
Bei Vorbereitungskursen auf Prüfungen, auf die theoretische Lehrabschlussprüfung oder Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau:
- Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inklusive Fahrt- und Unterbringungskosten
- Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitung auf die theoretische Lehrabschlussprüfung im Bedarfsfall bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
- Vorlage einer Teilnahmebestätigung, die eine Anwesenheit von mindestens 75 Prozent nachweist
- Zahlungsbestätigung mit Valutadatum
- Beilage einer inhaltlichen Beschreibung des Kurses
- Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro
Wer beantragt die Förderung bis wann?
- Der Förderantrag inklusive Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
- Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
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Rückfragen:
WKO Steiermark
Lehrlingsstelle - Referat Förderungen
T 0316 601-106
E lehre.foerdern@wkstmk.at