JETZT Kleinst-/Kleinunternehmerbonus holen
Um dem Rückgang der Lehrlingsaufnahme entgegenzuwirken, erhalten Ausbildungsbetriebe 2.000 Euro Lehrlingsbonus pro neuem Lehranfänger. Nun fördert der Bund Kleinst- und Kleinunternehmer mit einem zusätzlichen Bonus von bis zu 1000 Euro. Ab 50 Mitarbeitern (in Vollzeitäquivalenten) besteht kein Anspruch auf den Kleinunternehmerbonus.
Den Kleinstunternehmerbonus in Höhe von zusätzlich 1.000 Euro pro Lehrling können Sie beantragen, wenn Sie zum Stichtag 1. Juli 2020 bis 9,99 Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) hatten.
Den Kleinunternehmerbonus in Höhe von zusätzlich 500 Euro pro Lehrling können Sie beantragen, wenn Sie zum Stichtag 1. Juli 2020 10 bis 49,99 Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) hatten.
Entscheidendes Kriterium für die Förderung ist das Datum des Abschlusses des Lehrvertrages. Die Unterschrift auf dem Lehrvertrag muss zwischen dem 16. März und dem 31. Oktober 2020 erfolgt sein, für Lehrlinge, die aus einer überbetrieblichen Ausbildung übernommen werden, geht die Frist bis zum 31. März 2021.
Wie kann ich den Kleinst-/Kleinunternehmerbonus beantragen?
Sollten Sie den Antrag für den Lehrlingsbonus 2020 schon gestellt haben, dann brauchen Sie nur mehr den Ergänzungs-Förderantrag für den Kleinst-/Kleinunternehmerbonus stellen. Im Ergänzungs-Förderantrag müssen Sie die Anzahl Ihrer Beschäftigten zum Stichtag 1. Juli 2020 anführen.
Aufgrund Ihres Förderantrages prüft die Lehrlingsstelle die in Frage kommenden Lehrverträge und überweist den Bonus auf das von Ihnen bei der Antragstellung des 2000 Euro-Bonus angegebene Bankkonto.
Sollten Sie den Lehrlingsbonus auch noch nicht beantragen haben, können Sie ganz einfach einen gemeinsamen Förderantrag für Lehrlingsbonus 2020 plus Kleinst-/Kleinunternehmerbonus stellen.
- Mehr Infos zum Lehrlings-, Kleinst- und Kleinunternehmerbonus sowie ein Berechnungsbeispiel zu Ermittlung der Vollzeitäquivalente.
- Mehr zum Lehrlingsbonus 2020