Lehrlinge in Kurzarbeit: Das ist zu beachten
Unternehmen müssen Lehrlinge während der Hälfte der Ausfallzeit in Aus- und Weiterbildungskurse geben. Bitte denken Sie unbedingt rechtzeitig daran, da Sie ansonsten mit Rückforderungen zu rechnen haben.
Konkret wird die Beihilfe für jene Ausfallstunden zurückgefordert, in denen entgegen der Verpflichtung keine Weiterbildung erfolgt ist.
Die Eckpunkte der Ausbildungsverpflichtung kurz zusammengefasst:
- 50 Prozent der ausgefallenen Arbeitszeit (bezogen auf das Kurzarbeitsprojekt) ist für ausbildungs- bzw. berufsrelevante Maßnahmen zu nutzen.
- Die Ausbildungsmaßnahmen werden gefördert, wobei 75 Prozent der Kurskosten ersetzt werden. Mehr Infos auf www.lehre-foerdern.at
- Die Ausbildungspflicht endet mit dem Monat vor der positiven Ablegung der Lehrabschlussprüfung.
- Wenn im Durchschnitt über den gesamten Kurzarbeitszeitraum die Arbeitszeitreduktion mehr als 20 Prozent beträgt, ist im Durchführungsbericht darzulegen, welche konkreten Maßnahmen mit welchem Ausmaß pro Lehrling stattgefunden haben.
- Während eines Lockdowns entfällt die Verpflichtung zur Ausbildung. Das war zuletzt nur in den Monaten November und Dezember 2021 der Fall.