Basisinfo - Unternehmerprüfung
Meisterprüfungsstelle der WKO Steiermark
Informationen zur Unternehmerprüfung
(Stand Jänner 2021)
Die Unternehmerprüfung soll das Basiswissen vermitteln, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung vorausgesetzt wird. Sie ist bei sämtlichen Meisterprüfungen und einem Großteil der Befähigungsprüfungen eines von mehreren Prüfungsmodulen.
Für die selbständige Ausübung eines Handwerkes und einiger reglementierter Gewerbe ist die Unternehmerprüfung neben dem fachlichen Teil der Meister- oder Befähigungsprüfung eine der möglichen Voraussetzungen.
Die erfolgreich bestandene Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.
Inhalte
Die Unternehmerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die schriftliche Prüfung dauert max. 5 Stunden, die mündliche Prüfung max. 40 Minuten.
Die Aufgabenstellung des schriftlichen Prüfungsteils umfasst eine Projektarbeit, Fallbeispiele und Fragen überwiegend aus den Bereichen Rechnungswesen, Marketing und Organisation. Der mündliche Prüfungsteil besteht aus den Bereichen unternehmerische Rechtskunde, Kommunikation und Mitarbeiterführung und Personalmanagement.
Bei der schriftlichen Prüfung darf ein eigener Taschenrechner (ein nicht programmierbarer) verwendet werden.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird unmittelbar nach der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.
Entfall der Unternehmerprüfung
Die Unternehmerprüfung kann durch verschiedene abgelegte Prüfungen oder schulische Ausbildungen (zB Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf, Handelsakademie oder Handelsschule, HTL usw.) ersetzt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung ist „online“ unter www.wko.at/stmk/meister mit den erforderlichen Nachweisen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder gültiger Reisepass, Nachweis zur Führung eines akademischen Grades oder einer Standesbezeichnung) spätestens 6 Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin vorzunehmen.
Dabei sollte unbedingt der gewünschte Prüfungstermin bekannt gegeben werden!
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt ab 1.1.2021 € 328,- und wird nach Einlangen der Anmeldung gesondert vorgeschrieben. Eine Einladung zur Prüfung erfolgt erst nach erfolgter Einzahlung.
Die Prüfungsgebühr wird nur dann rückerstattet, wenn sich der Prüfungskandidat spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich abmeldet oder nachweist, dass er an der termingemäßen Ablegung der Prüfung ohne sein Verschulden verhindert war.
Termine
Die Prüfungstermine richten sich nach den Vorbereitungskursen und finden monatlich statt.
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Fachleuten.
Auskünfte
Heidelore Fenz
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
8010 Graz, Körblergasse 111 – 113
T 0316/601-474
F 0316/601-253