Ausbildung im Fokus
In Österreich gilt seit 2017 eine gesetzliche Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 Jahre - die AusBildung bis 18. Damit sollen alle Jugendlichen zu einer Ausbildung geführt werden.
Das Ziel ist klar: Alle Jugendlichen sollen eine Ausbildung absolvieren, die über den Pflichtschulabschluss hinaus geht - egal ob Lehre, Besuch einer Schule oder andere anerkannte Ausbildung. Hilfsarbeit für junge Menschen unter 18 Jahren ist durch diese Ausbildungsverpflichtung nur mehr sehr eingeschränkt und unter besonderen Rahmenbedingungen möglich. Für alle Fragen rund um das Ausbildungspflichtgesetz steht die Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 als erste Anlaufstelle zur Verfügung.
Genauere Infos zur AusBildung bis 18:
- www.ausbildungbis18.at
- www.kost-steiermark.at
- Serviceline zur AusBildung bis 18: T 0800 700 118
Die AusBildung bis 18 bringt ökonomischen und sozialen Nutzen in Form einer Erhöhung der Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben durch Bildung und Ausbildung!