BAG-Novelle: Lehrlingseinkommen löst Lehrlingsentschädigung ab
Durch die jüngste Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) wurden veraltete Begriffe adaptiert: Die Lehrlingsentschädigung wurde zum Lehrlingseinkommen und die Weiterverwendung zur Weiterbeschäftigung.
Die BAG-Novelle ist mit 22. März 2020 in Kraft getreten; die Lehrvertragsmuster wurden von der Lehrlingsstelle bereit angepasst. Die neuen Bezeichnungen, so insbesondere das Lehrlingseinkommen, sollen dazu beitragen, dass die Lehrlingsausbildung das Image hat, das ihr zusteht.
Möglichkeit der Teilzeitlehre
Außerdem wurde mit der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes die Möglichkeit der Teilzeitlehre geschaffen. Die Ausbildungspraxis zeigte in der Vergangenheit oftmals, dass Lehrlingsausbildungen unterbrochen werden mussten oder Lehrverträge gar nicht erst zustande kamen, weil Lehrlinge neben der Kinderbetreuung oder aus gesundheitlichen Gründen eine Vollzeitausbildung nicht bewältigen konnten. Mit der Teilzeitlehre können Lehrbetrieb und Lehrling die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit in den beiden genannten Fällen bis zu 50 Prozent reduzieren und die Lehrzeit um maximal zwei Jahre verlängern. Durch diese Änderung des Berufsausbildungsgesetzes eröffnet der Gesetzgeber noch mehr Jugendlichen die Möglichkeit eine Lehrlingsausbildung zu absolvieren.
Eine weitere Änderung der BAG-Novelle betrifft das Qualitätsmanagement. Lehrberufe werden im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren überprüft und - wenn notwendig - überarbeitet. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Lehrberufe den jeweils neuesten beruflichen und technischen Standards entsprechen.
Zur gesamten Novelle des Berufsausbildungsgesetzes