Neue Lehrstellenförderungen für Lehrbetriebe und Lehrlinge
Nachhilfe in Pflichtgegenständen der Berufsschule
Bei Problemen in der Berufsschule wird Nachhilfe in Pflichtgegenständen der Berufsschule gefördert. Wenn der Lehrbetrieb die Nachhilfe bezahlt bekommt er 100 Prozent der Kurskosten bis 3.000 Euro zurück. Wenn Lehrlinge die Kurskosten bezahlen bekommen sie 100 Prozent der Kurskosten zurück. Für Lehrlinge gibt es keine Deckelung, allerdings bekommen sie die Förderung nur im letzten Jahr der Lehrzeit. Beide Förderungen sind - weil COVID-19-Maßnahmen - vorerst einmal bis 31. März 2021 befristet.
Basisförderung
Lehrbetriebe bekommen bei einer Unterbrechung der Lehrzeit wegen Corona die Basisförderung in voller Höhe, wenn der Lehrling beim gleichen Lehrbetrieb weiterlernt. Kurzarbeit ist für die Basisförderung ebenfalls nicht schädlich - auch hier wird die Basisförderung voll gefördert.
Zuschuss für Gehaltseinbußen für Lehrlinge
Im Zeitraum 16. März bis 3. Mai 2020 fanden Corona bedingt keine Lehrabschlussprüfungen statt. Die für diesen Zeitraum vorgesehenen Prüfungen wurden abgesagt und werden seit 04.5.2020 nachgeholt. Die Verschiebung führt in den meisten Fällen dazu, dass die betroffenen Lehrlinge (bzw. Personen mit abgeschlossener Lehrzeit) nicht schon ab dem ursprünglichen Prüfungstermin das kollektivvertragliche Entgelt für Fachkräfte, sondern nur den geringeren Hilfskräftelohn oder weiter das Lehrlingseinkommen erhalten haben.
Um diesen Einkommensunterschied auszugleichen, erhalten Lehrlinge und Lehrabsolventen, die zur Lehrabschlussprüfung angemeldet und eingeladen waren, und die die Prüfung ab dem 04.05.2020 nachholen und bestehen, eine Ausgleichzahlung. Diese erfolgt in Form eines pauschalen Zuschusses, der auf Durchschnittswerten der gewerblichen und industriellen Berufsbereiche beruht:
- 25,30 Euro pro Tag für die Differenz zwischen Lehrlingseinkommen und Fachkräftegehalt
- 6,36 Euro pro Tag für die Differenz zwischen geringerem Lohn und Fachkräftegehalt
Die Höhe des Zuschusses wird tageweise für den Zeitraum zwischen ursprünglich geplanter und nachgeholter Lehrabschlussprüfung berechnet.
Förderbare Lehrlinge und Personen mit abgeschlossener Lehrzeit (Lehrvertrag bei einem Lehrbetrieb Voraussetzung) bekommen einen weitgehend vorausgefüllten Förderantrag per Post zugeschickt. Der fertig ausgefüllte Antrag kann auf folgende Arten eingereicht werden:
- per Mail an foerderservice.praktika@inhouse.wko.at
- per Fax an 05 90 900 11 99 89
- persönlich in der Lehrlingsstelle: Körblergasse 111-113, Wifi-Gebäude, 4. Stock, Förderreferat (auch kontaktloser Einwurf in den Postkasten vor Eingangstüre im 4. Stock möglich).
Falls ein förderbarer Lehrling einen Monat nach bestandener LAP noch keinen Antrag bekommen hat, soll er sich im Förderreferat der Lehrlingsstelle melden – es ist trotz der Serviceleistung der Antragszusendung immer noch in der Verantwortung des Lehrlings, dass er den Antrag stellt.