Schnuppern auch während Corona-Krise
Die individuelle Berufsorientierung ist an bis zu fünf Tagen im Jahr möglich.
Die individuelle Berufsorientierung bietet dem Betrieb und Jugendlichen trotz der aktuellen Situation die Chance, sich unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen kennenzulernen und ein Schnuppern durchzuführen.
Die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung besteht für Schüler aller Schultypen ab der achten Schulstufe (ab der vierten Klasse Hauptschule oder AHS, der achten und neunten Klasse Sonderschule, der PTS, auch an weiterführenden Schulen). Den Schülern ist zum Zweck der individuellen Berufsorientierung an bis zu fünf Tagen unterrichtsfrei zu geben - das Einverständnis des Klassenvorstands ist Voraussetzung. Das individuelle Schnuppern wird nach Bedarf einzeln für einen Schüler genehmigt und findet nicht zeitgleich für alle Schüler statt.
Die Schüler sind während des individuellen Schnupperns gemäß § 175 Abs 5 Z 1 ASVG unfall- und krankenversichert. Es bedarf keiner zusätzlichen Anmeldung. Bei weiteren Fragen bezüglich Versicherung beim Schnuppern können sich die Betriebe an die AUVA wenden.
Im Gegensatz zum individuellen Schnuppern bleiben die berufspraktischen Tage (finden zeitgleich für die gesamte Klasse statt) als Schulveranstaltung bis Ende des Schuljahres ausnahmslos untersagt.
Musterformular für die individuelle Berufsorientierung
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