Fachgruppentagung der Fachgruppe Finanzdienstleister

11. Mai 2021, 16:30 Uhr

Lesedauer: 2 Minuten

Wann

11. Mai 2021, 16:30 Uhr

Wo

WKO Steiermark
Europasaal
Körblergasse 111–113
8010 Graz

Tagesordnung

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
  • Bericht des Obmannes KommR Mag. Hannes Dolzer
  • Bericht, Diskussion und Beschlussfassung über die geplante Erhöhung der Grundumlage ab 2022
  • Allfälliges

Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Fachgruppe Finanzdienstleister, bei juristischen Personen deren bevollmächtigte Vertreter.


Mitgliederinformation zur geplanten Grundumlagenerhöhung

Das vergangene Jahr war für die meisten von Ihnen sehr herausfordernd. Mit einer starken Interessenvertretung im Rücken konnten Sie sich aber darauf verlassen, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Ausübung Ihres Berufs vorzufinden. So konnten wir beispielsweise folgende Szenarien erfolgreich abwenden:

  • Eine unbefristete Haftung für Lebensversicherungen,
  • die Gründung einer Kapitalgesellschaft für die Kreditvermittlung,
  • oder die gesetzliche Pflicht zur anteiligen Rückzahlung von Provisionen bei vorzeitiger Kredittilgung.

Zudem:

  • finanzieren wir als Fachgruppe die verpflichtenden Weiterbildungen und
  • sorgen mit Checklisten und Formularen für eine einfachere Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (MiFID, DSGVO etc.).

Dies sind nur einige der zahlreichen maßgeblichen Verbesserungen, die wir für Sie durch einen effizienten und gezielten Einsatz unserer Mittel erreicht haben. Gerade in der aktuellen Situation ist es aber unumgänglich, unsere Schlagkraft zu verstärken – steht doch unter anderem ein Provisionsverbot für Versicherungen und Wertpapiere im Raum.

Die steigenden Anforderungen führen auch dazu, dass wir unsere finanziellen Mittel noch stärker im Fokus haben müssen. Wir müssen gerüstet sein, um gegen existenzbedrohende Gefahren auf unterschiedlichsten Ebenen zu kämpfen. Etwa mittels gezielter Meinungsbildung bei gesetzgebenden Institutionen oder durch effiziente Imagearbeit in den Medien, die uns als kompetente Berater in Geldfragen ausweisen. Darüber hinaus wollen wir in Zukunft wieder vermehrt Fachveranstaltungen mit hochkarätigen Podiumsgästen und Gesprächspartnern organisieren. Neben professionellem Input wird dieses Netzwerk genutzt, um unsere Anliegen gegenüber Banken und Versicherungen besser zu vertreten.

Diese Fülle an Service und Initiativen finanzieren wir aus den Mitteln Ihrer Grundumlage, die wir sorgsam und höchst effizient einsetzen. Um Ihre Interessen wie bisher vertreten zu können, ist eine Anpassung der Grundumlage nun aber unumgänglich geworden. Auf Empfehlung der von Ihnen gewählten Branchenvertreter soll die Grundumlage daher ab 1. Jänner 2022 wie folgt festgesetzt werden:

  • Berufszweig Tippgeber, Geschäftsvermittler, Namhaftmacher zu Finanzdienstleistern -  fester Betrag pro Betriebsstätte: 200 Euro
  • Alle anderen Berufszweige – fester Betrag pro Betriebsstätte: 350 Euro

Mit diesen Beträgen können wir auch die gewohnt effektive Interessenvertretung unserer Branche aufrecht erhalten und für Rahmenbedingungen sorgen, die die wirtschaftliche Existenzgrundlage Ihres Betriebs und der gesamten Branche sichern.

Rückmeldungen zur geplanten Änderung können bis spätestens 30. April 2020 auf dem Postweg an die WKO Steiermark, Fachgruppe Finanzdienstleister, Körblergasse 111–113, 8010 Graz, oder per E-Mail an finanzdienstleister@wkstmk.at übermittelt werden.


Stand: 19.04.2021

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