Baustellenförderung
für Grazer Unternehmen
Mit den jährlichen Baustellen in Graz kommt die Stadt ihrer Verpflichtung nach, die Infrastruktur zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, zu verbessern und zu optimieren. Bei den Arbeiten sind aber immer auch – über einen begrenzten Zeitraum – Unternehmerinnen und Unternehmer, die im direkten Einzugsbereich dieser Baustellen liegen, durch Lärm und Schmutz betroffen.
Die WKO Regionalstelle Graz hat sich daher immer wieder mit Nachdruck für eine Baustellenförderung für betroffene Unternehmen eingesetzt. Jetzt wurde unsere Forderung umgesetzt und in der gestrigen Gemeinderatsitzung die neue Förderung beschlossen! Gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es uns ein besonderes Anliegen, dass unsere Unternehmen bestmöglich unterstützt werden.
Unterstützung erhalten Grazer Unternehmen mit einer Betriebsgröße von maximal 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im unmittelbaren Nahbereich von öffentlichen Baustellen der Stadt Graz liegen.
Weiters kann die Förderung ausschließlich von Unternehmen in den Sockelzonen beantragt werden, deren direkter Kundenkontakt mindestens 2 Wochen beeinträchtigt ist.
Das Fördervolumen beträgt:
€ 500,-- für jene Unternehmen die mindestens 2 Wochen,
€ 1.000,-- für Unternehmen die länger als 4 Wochen
Die WKO Regionalstelle Graz hat sich daher immer wieder mit Nachdruck für eine Baustellenförderung für betroffene Unternehmen eingesetzt. Jetzt wurde unsere Forderung umgesetzt und in der gestrigen Gemeinderatsitzung die neue Förderung beschlossen! Gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es uns ein besonderes Anliegen, dass unsere Unternehmen bestmöglich unterstützt werden.
Unterstützung erhalten Grazer Unternehmen mit einer Betriebsgröße von maximal 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im unmittelbaren Nahbereich von öffentlichen Baustellen der Stadt Graz liegen.
Weiters kann die Förderung ausschließlich von Unternehmen in den Sockelzonen beantragt werden, deren direkter Kundenkontakt mindestens 2 Wochen beeinträchtigt ist.
Das Fördervolumen beträgt:
€ 500,-- für jene Unternehmen die mindestens 2 Wochen,
€ 1.000,-- für Unternehmen die länger als 4 Wochen
€ 1.500,-- für Unternehmen die länger als 6 Wochen betroffen
sind.
Jedes Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Jahr in Anspruch nehmen.
Alle Details zur Förderrichtlinie sowie das Förderansuchen finden Sie hier.