Dienstzettel oder Dienstvertrag?
Rechtssicherheit und Kostenersparnis durch Dienstverträge. Welche Vor- und Nachteile gibt es aus rechtlicher Sicht?
Ein Dienstzettel ist die schriftliche Aufzeichnung (durch den Arbeitgeber) über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung eines Dienstzettels rechtlich verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein Monat dauert und kein schriftlicher Dienstvertrag vorliegt. Als schriftlichen Dienstvertrag bezeichnet man die in Schriftform abgefasste Willensübereinkunft zum Vertragsinhalt, die durch beide Vertragsparteien durch ihre Unterschrift bestätigt wird.
Der Vorteil eines Dienstvertrages gegenüber dem Dienstzettel ist offensichtlich:
Mit dem Dienstzettel gibt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die mündlich vereinbarten Konditionen bekannt. Die Beweiskraft des Dienstzettels ist äußerst eingeschränkt, da er nicht oder nur vom Arbeitgeber unterschrieben wird! Der Mitarbeiter kann im Streitfall vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass der Inhalt des Dienstzettels nicht mit der mündlichen Vereinbarung übereinstimmt.
Beispiel: Das im Dienstzettel festgeschriebene Recht des Arbeitgebers, den Dienstvertrag jeweils zum 15. oder Letzten eines Monats kündigen zu können, wird nur dann Gegenstand des Dienstvertrages, wenn dies zwischen den Parteien zuvor unabhängig vom Dienstzettel vereinbart wurde. Fehlt eine solche Vereinbarung, bleibt es (bei Fehlen einer kollektivvertraglichen Sonderregelung) trotz der Unterschrift des Arbeitnehmers unter dem Dienstzettel bei der im Angestelltengesetz vorgesehenen Kündigungsmöglichkeit für den Arbeitgeber (bloß) zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres.
Es empfiehlt sich daher, anstatt eines Dienstzettels gleich einen schriftlichen Dienstvertrag auszufertigen, der vom Arbeitgeber und vom Mitarbeiter zum Zeichen des beiderseitigen Einverständnisses unterschrieben wird. Der in diesem schriftlichen Dienstvertrag enthaltene Inhalt gilt als vereinbart. Dem Dienstvertrag kommt erhöhte Beweiskraft zu. Diese Beweisfunktion ist für den Arbeitgeber sehr wichtig: Er kann mit einem schriftlichen Dienstvertrag nachweisen, dass z.B. eine Probezeit, eine Befristung des Arbeitsverhältnisses
oder bestimmte Kündigungstermine bei Angestellten gültig vereinbart worden sind.
Der Dienstzettel muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers und Arbeitnehmers,
- Beginn des Arbeitsverhältnisses,
- Ende des Arbeitsverhältnisses (bei Befristungen),
- Dauer der Kündigungsfrist, evtl. Kündigungstermin,*
- gewöhnlicher (oder wechselnder) Arbeitsort,*
- Einstufung in ein generelles Schema,
- vorgesehene Verwendung,
- die betragsmäßige Höhe des Grundgehalts oder -lohns, weitere Entgeltbestandteile wie z.B. Sonderzahlungen, Fälligkeit des Entgelts,
- Urlaubsausmaß, *
- vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit,*
- Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, Betriebsvereinbarungen u.dgl.
- Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse.
* hier genügt ein Verweis auf Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebsübliche Reiserichtlinien
Hat der Arbeitnehmer seine Tätigkeit länger als einen Monat im Ausland zu
verrichten, so hat der vor der Aufnahme der Auslandstätigkeit auszuhändigende
Dienstzettel oder schriftliche Arbeitsvertrag zusätzlich folgende Angaben zu enthalten:
- voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit,
- Währung, in der das Entgelt auszuzahlen ist (sofern nicht in Euro),*
- allenfalls Bedingungen für die Rückführung nach Österreich und*
- allfällige zusätzliche Vergütung für die Auslandstätigkeit.*
* hier genügt ein Verweis auf Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebsübliche Reiserichtlinien
Weitere zwingende Inhalte für überlassene Arbeitskräfte, aber auch Verbote enthält das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Jede Änderung ist dem Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach ihrer Wirksamkeit schriftlich mitzuteilen, es sei denn, die Änderung
- erfolgte durch Änderung von Gesetzen oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung, auf die verwiesen wurde oder die den Grundgehalt
oder –lohn betreffen oder - ergibt sich unmittelbar aus der dienstzeitabhängigen Vorrückung in derselben Verwendungs- oder Berufsgruppe der anzuwendenden Norm der kollektiven Rechtsgestaltung.
Vorausschauende Gestaltung von Dienstverträgen ist wichtig:
Ein Dienstvertrag beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte eines Dienstzettels und kann eine flexible Gestaltungsmöglichkeit unter anderem bei folgenden Punkten bieten:
- Probezeit,
- Arbeitszeiteinteilung und Änderungsvorbehalt,
- Mehrarbeit/Überstundenverpflichtung,
- Überstundenpauschalen und Widerruflichkeit,
- Tätigkeitsänderungsvorbehalt,
- Vorbehalt örtlicher Versetzbarkeit,
- Erweiterte Kündigungstermine bei Angestellten.
Expertentipp aus der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht der Tiroler Wirtschaftskammer
Aufgrund der eingeschränkten Beweiskraft eines Dienstzettels ist die Ausfertigung eines schriftlichen Dienstvertrags zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, der vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Zeichen des beiderseitigen Einverständnisses unterzeichnet wird, zu empfehlen. Die Arbeitsrechtsexperten der Wirtschaftskammer stellen ihren Mitgliedern einen auf ihre jeweilige Branche angepassten Musterdienstvertrag mit den notwendigen Mindestinhalten zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung durch Ihre Wirtschaftskammer bei der Erstellung Ihrer Dienstverträge.