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Verlängerung des Aufenthaltsrechts und Arbeitsmarktzugang für Vertriebene aus der Ukraine

Die Kriterien für einen rechtskonformen Arbeitsmarktzugang für Personen mit einem (vorübergehenden) Aufenthaltstitel 


Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine

Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine verlängert sich automatisch bis 4. März 2024 - unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem "Ausweis für Vertriebene". 

Allen bereits registrierten Vertriebenen aus der Ukraine mit Wohnsitz in Österreich wird automatisch ein neuer Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zugesendet.

Aktuell ist zur Beschäftigung von Vertriebenen auch eine gültige Beschäftigungsbewilligung des AMS erforderlich. Bitte prüfen sie die Gültigkeitsdauer und stellen sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag.

Für die Gewährung eines raschen Aufenthaltstitels an ukrainische Flüchtlinge wurde am 03.03.2022 die EU-Massenzustromrichtlinie aktiviert. Diese sieht unter anderem die Gewährung eines vorübergehenden Aufenthaltstitel, Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Wohnraum, medizinischer Versorgung und Bildungsangeboten vor.

Fremdenrechtliches Aufenthaltsrecht

Diese Richtlinie ist am 14.03.2022 durch die

Vertriebenen-Verordnung in nationales Recht umgesetzt worden. Diese Verordnung sieht für folgende Personengruppen, die ab 24.02.2022 vertrieben wurden, ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht vor:

  • Ukrainische Staatsangehörige,
  • sonstige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die in der Ukraine einen internationalen Schutzstatus genießen,
  • Familienangehörige (Ehegatten; eingetragene Partner; minderjährige ledige Kinder; enge Verwandte, die in häuslicher Gemeinschaft gelebt und vollständig oder größtenteils von diesen abhängig waren).

Auch ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 einen Aufenthaltstitel nach dem österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz inne hatten oder sich sonst rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben (Visum), können das vorübergehende Aufenthaltsrecht nach Ablauf des vorherigen Titels in Anspruch nehmen. Die genannten Personen erhalten nach deren Registrierung bei den Erfassungsstellen der Polizei einen "Ausweis für Vertriebene" (= "Blaue Aufenthaltskarte"), der vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ausgestellt wird.

Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine besteht bis zum 3. März 2023 und  verlängert sich automatisch bis 4. März 2024 - unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem "Ausweis für Vertriebene". Allen bereits registrierten Vertriebenen aus der Ukraine mit Wohnsitz in Österreich wird automatisch ein neuer Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zugesendet. Aktuell ist zur Beschäftigung von Vertriebenen auch eine gültige Beschäftigungsbewilligung des AMS erforderlich. Bitte prüfen sie die Gültigkeitsdauer und stellen sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag.


Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Personen

Die Kriterien für einen rechtskonformen Arbeitsmarktzugang wurden am 11.03.2022 durch einen Erlass des Bundesministeriums für Arbeit festgelegt: Für Personen mit einem Aufenthaltsrecht für Vertriebene, das durch den "Ausweis für Vertriebene" ("Blaue Aufenthaltskarte") nachzuweisen ist, kann für den Arbeitgeber bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen gem. § 4 Abs 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) eine Beschäftigungsbewilligung ohne Prüfung des Arbeitsmarktes erteilt werden.

Diese Beschäftigungsbewilligung kann sowohl bei Antragstellung durch den potenziellen Arbeitgeber als auch im Falle der aktiven Vermittlung durch das AMS amtswegig erteilt werden.

Achtung!
WICHTIG: Eine Arbeitsaufnahme ist nur mit gültiger Beschäftigungsbewilligung zulässig!
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Regelungen im Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung an Arbeitskräfteüberlasser derzeit nicht zulässig.

In den Branchen Tourismus sowie Land- und Forstwirtschaft können Beschäftigungsbewilligungen für Vertriebene auch außerhalb der Saisonkontingente erteilt werden.

Grundsätzlich gilt, dass das AMS alle Personen mit einem gültigen Ausweis für Vertriebene mit bedarfsgerechten Förderangeboten wie z.B. Deutschkursen, Kompetenzerhebungen und Qualifizierungen bei der Arbeitsmarktintegration zu unterstützen und auch aktiv auf offenen Stellen zu vermitteln hat.

Die wichtigsten AMS-Information finden Sie hier (Website des AMS) in ukrainischer, englischer und deutscher Sprache.