Persönlicher Feiertag - die aktuelle Neuregelung
Arbeitsrechtsexperte Bernhard Achatz spricht im Videopodcast die wichtigsten Punkte an
Nach heftigen Diskussionen und einem Urteil des europäischen Gerichtshofes ist der freie Karfreitag für Angehörige bestimmter Konfessionen Vergangenheit. Dafür gibt es jetzt einen persönlichen Feiertag für alle.
Doch was bedeutet das genau?
Arbeitsrechtsexperte Bernhard Achatz spricht im Videopodcast der Tiroler Wirtschaftskammer die wichtigsten Punkte an.
© WKT
"Ab sofort kann jeder Arbeitnehmer seinen persönlichen Feiertag selbst wählen. Er hat somit das Recht, das Datum für EINEN Urlaubstag pro Jahr zu bestimmen. Dieser Tag wird aber vom Jahresurlaub abgezogen.
Wann muss der Arbeitnehmer diesen persönlichen Feiertag bekanntgeben?
Der persönliche Feiertag muss spätestens drei Monate davor schriftlich beim Arbeitgeber gemeldet werden.
Und was passiert wenn ich als Unternehmer den Mitarbeiter trotz seines persönlichen Feiertages in den Betrieb holen will?
Dann kann der Mitarbeiter selbst entscheiden, ob er an diesem Tag zur Arbeit kommt oder nicht. Wenn er kommt, dann muss der Unternehmer/der Arbeitgeber das Entgelt nach dem Urlaubsgesetz und das Feiertagsentgelt bezahlen. Auch der Anspruch auf den Urlaubstag bleibt erhalten. Einen weiteren persönlichen Feiertag kann der Arbeitnehmer dann aber nicht mehr bestimmen.
Mit dem persönlichen Feiertag werden auch die entsprechenden Regelungen in verschiedenen Kollektivverträgen unwirksam. Bei Detailfragen stehen wir als Arbeitsrechtsexperten in der Wirtschaftskammer jederzeit zur Verfügung.