Rot-Weiß-Rot-Karte
NEU - für alle Branchen, Stammsaisoniers/-mitarbeiter, NEU im Tourismus
Im Inland haben wir zu wenig Fachkräfte, weshalb Unternehmen darauf angewiesen sind, Mitarbeiter aus dem Ausland zu rekrutieren. Das Eintrittsticket für jene aus Drittstaaten in Österreich ist die Rot-Weiß-Rot-Karte, das Pendant auf europäischer Ebene ist die Blaue Karte.
Mit 1. Oktober 2022 sind grundlegende Änderungen in Kraft getreten.
Wir geben ihnen mit diesem Newsletter dazu einen guten Überblick.
Klicken sie auf die roten Überschriften und Sie erhalten zusätzliche Infos.
Was versteht man unter einer Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte)?
> ist ein Titel, der zum Aufenthalt und Beschäftigung in Österreich berechtigt
> ist auf eine „qualifizierte Zuwanderung“ ausgerichtet
- folgende Zulassungskriterien müssen erfüllt werden: Qualifikation, Berufserfahrung, Deutsch- oder Englischkenntnisse und beim Alter Mindestpunktezahl muss erreicht werden!
Aktuelle Änderungen/Erleichterungen für alle RWR-Karten
- Nunmehr gleichzeitige Antragstellung für Familienangehörige im Inland (bei der Bezirkshauptmannschaft) durch den Arbeitgeber (AG) möglich
- Neue Servicestelle „Austrian Business Agency Work in Austria („ABA“) – unterstützt auch Betriebe bei den Antragstellungen
- Sprachzertifikate sind nunmehr bis zu fünf Jahre zurück gültig
- Berufserfahrung: 1 Punkt pro 6 Monate statt 2 Punkte pro Jahr (bisher)
Typisches RWR-Karte Verfahren
- Antrag durch den Drittstaatsbürger im Ausland bei der Österreichischen Botschaft oder durch den AG im Inland bei der Bezirkshauptmannschaft
- Bezirkshauptmannschaft (Aufenthaltsbehörde) wickelt Verfahren ab und entscheidet (Bewilligung oder Ablehnung). Regionales AMS prüft im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft die Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
- Bei positiver Bewilligung Antrag für Visum im Heimatland bei der Österreichischen Botschaft oder Konsulat für Einreise nach Österreich
Das AMS wickelt bei Stammsaisonier- und Stammmitarbeiter das Verfahren ab
Es gibt verschiedene RWR-Karten:
RWR-Karte für Besonders Hochqualifizierte
- Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder an einer Fachhochschule im Ausland mit 4-jähriger Mindeststudienzeit
RWR-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen
- Beruf muß auf Mangelberufsliste aufscheinen - entscheidend
- abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf. Lehre, Matura oder UNI-Abschluss sind punktemäßig gleichgestellt!
- ausbildungsadäquate Berufserfahrung im Ausland pro Halbjahr bringt 1 Punkt, in Österreich pro Halbjahr 2 Punkte
- nachgewiesene Sprachkenntnisse Deutsch auf Niveau (A1) oder Englischkenntnisse auf Niveau (A2)
- Alter: Fachkräfte zwischen 40 und 50 Jahren erhalten jetzt auch Punkte
- erforderliche Mindestpunkteanzahl 55 Punkte
- Bundesweite Mangelberufsliste, Regionale Mangelberufsliste
RWR-Karte für Sonstige Schlüsselkräfte
- Schlüsselkräfte, die nicht unter Besonders Hochqualifizierte oder Fachkräfte in Mangelberufen fallen
- Gehaltserfordernis: € 2.835 (2022) brutto pro Monat für unter 30-Jährige
- Berufserfahrung: Nicht mehr nur ausbildungsadäquate Berufserfahrung
- Arbeitsmarktprüfung: AMS soll tunlichst binnen 10 Tagen entscheiden
RWR-Karte für Studienabsolvent:innen
- Drittstaatsangehörige Student:innen, die in Österreich ein Studium absolviert haben, können eine RWR-Karte erhalten
- Keine Gehaltsgrenze, es gilt der Kollektivvertrag
Beschäftigungsbewilligung für Projektmitarbeiter
- Neu: Spezialist:innen können im Rahmen eines Projektes (auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes, zeitlich begrenztes und in der Regel einmaliges Vorhaben) mit einem Visum und einer entsprechenden Beschäftigungsbewilligung, bis zu sechs Monate nach Österreich kommen. In der Praxis handelt es sich vor allem um Projekte zur Einführung/ Aufrüstung von (neuen) EDV-Systemen, aber auch Umstellungen
von Produktions-, Organisations- oder Vertriebsprozessen kommen in Betracht. - Wurde auf europäischer Ebene für Hochqualifizierte Kräfte implementiert.
- Nur mit einem Studienabschluss möglich
- Gehaltsgrenze 2022: 3.171 Euro 14x pro Jahr
- IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung können auch ohne Studienabschluss zugelassen werden
Speziell für Tourismus und Landwirtschaft:
> Saisonmitarbeiter/Kontingentbewilligung wird zum Stammsaisonier, wenn
- dieser innerhalb der vorangegangenen fünf Kalenderjahre
- zumindest in drei Kalenderjahren der vorangegangenen fünf Jahre
- jeweils mindestens drei Monate im Rahmen einer Kontingentbewilligung
- im selben Wirtschaftszweig (Tourismus oder Landwirtschaft) in Österreich beschäftigt war
- und sich bis zum 31. Dezember 2022 beim AMS für eine weitere Beschäftigung in diesem Wirtschaftszweig registrieren lässt
> die Beschäftigungsbewilligung für registrierten Stammsaisoniers wird dann ohne Arbeitsmarktprüfung (kein Ersatzkraftverfahren beim AMS) für bis zu 6 Monate, längstens für 9 Monate pro Jahr erteilt
> Engländer, die bisher als EU Staatsbürger in Österreich gearbeitet haben, benötigen nunmehr eine Kontingentbewilligung, oder eine RWR für Fachkräfte in Mangelberufen, um in Österreich arbeiten zu dürfenRWR-Karte für Stammmitarbeiter:innen
Voraussetzung: Ein registrierter Stammsaisonier, der in den- vorangegangenen zwei Kalenderjahren (das sind derzeit die Jahre 2020 und 2021)
- jeweils 7 Monate (muss nicht durchgehend sein)
- im selben Wirtschaftszweig (Tourismus/Landwirtschaft) beschäftigt
- Deutschkenntnisse auf Niveau (A2) (anerkanntes Zeugnis)
- der Arbeitgeber muss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht stellen
- dann keine Arbeitsmarktprüfung durch AMS (kein Ersatzkraftverfahren?
Saisoniers
Die Bewilligung wird erteilt, wenn- die Arbeitsmarktprüfung des AMS ergibt, dass keine als Arbeit suchend vorgemerkte inländische oder am Arbeitsmarkt bereits integrierte Arbeitskraft auf die Stelle vermittelt werden kann,
- ein Kontingentplatz frei ist,
- der Arbeitgeber die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält und
- der Arbeitgeber nachweist, dass für Sie eine ortsübliche Unterkunft für die Dauer der Saisonbeschäftigung zur Verfügung steht.
Die maximale Geltungsdauer einer Kontingentbewilligung beträgt grundsätzlich sechs Monate. Ein Saisonier darf innerhalb von zwölf Monaten höchstens neun Monate mit Kontingentbewilligungen beschäftigt werden.
Anträge an das AMS bitte direkt über das eigene e-AMS-Konto stellen!
Wichtige Website: www.migration.gv.at
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns: E schwaz@wktirol.at | T 05 90 905 3710