BAG-Novelle 2020
Änderung des Berufsausbildungsgesetzes 2020
Die wesentlichsten Änderungen auf einen Blick:
- Wertschätzende Sprachregelungen: „Lehrlingseinkommen“ und „Beschäftigung“ ersetzen die Begriffe „Lehrlingsentschädigung“ und „Verwendung“
- Die Möglichkeit einer Lehre mit reduzierter täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit wurde für bestimmte Fälle geschaffen (Kinderbetreuung, gesundheitliche Gründe).
- Mehr Spielraum bei den verpflichtenden Schulzeitanrechnungen auf eine Lehre. Einvernehmlich kann die Anrechnung um bis zu ein Jahr reduziert werden.
- Bei der überbetrieblichen Lehrausbildung wurden Maßnahmen zur proaktiven Vermittlung in ein reguläres Lehrverhältnis ergänzt – zum Beispiel Praktika in Betrieben.
- Durchführung von systematischen Lehrberufsanalysen alle fünf Jahre