Im Ausbildungsverbund über den Tellerrand schauen

Welche Möglichkeiten bieten Ausbildungsverbünde bei der Lehrlingsausbildung und welche Rahmenbedingungen sind zu beachten?

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Was ist ein Ausbildungsverbund?

Im Rahmen eines Ausbildungsverbundes können auch jene Betriebe Lehrlinge ausbilden, in denen die für den Lehrberuf im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse nicht im vollen Umfang vermittelt werden können. In diesem Fall sieht das Berufsausbildungsgesetz (BAG) einen verpflichtenden Ausbildungsverbund vor: Die Ausbildung ist dann zulässig, wenn ergänzende Ausbildungsmaßnahmen in einem anderen hierfür geeigneten Betrieb oder einer anderen hierfür geeigneten Einrichtung (z. B. WIFI, bfi) erfolgen. Die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen jedoch überwiegend im eigentlichen Lehrbetrieb selbst ausgebildet werden können.

Hat ein Ausbildungsverbund Auswirkungen auf den Lehrvertrag?

Grundsätzlich verbleiben alle Rechte und Pflichten (z. B. Lehrlingsentschädigung, Kurskosten usw.) beim Lehrberechtigten. Ein verpflichtender Ausbildungsverbund muss im Lehrvertrag verankert werden. Dabei sind jene Ausbildungsinhalte, die außerhalb des eigentlichen Lehrbetriebes vermittelt werden sowie die „Verbundpartner“ (geeignete Betriebe oder Einrichtungen) anzuführen. Zudem ist anzuführen, wann – zumindest nach Lehrjahren – die Ausbildung bei den „Verbundpartnern“ durchgeführt wird und wie lange sie dauert.

Gibt es auch freiwillige Ausbildungsverbünde?

Ausbildungsverbünde können auch freiwillig eingegangen werden, wenn dem Lehrling besondere Qualifikationen – eventuell auch über das Berufsbild hinausgehend – vermittelt werden sollen. (z. B. spezielle Computerprogramme, Fremdsprachenkenntnisse, Soft Skills, etc.)

Können Ausbildungsverbünde gefördert werden?

Ja, es gibt eine Förderung für Betriebe, wenn bestimmte Kosten aus einem Ausbildungsverbund entstehen. So können die Kurskosten für freiwillige Ausbildungsverbünde bis zu 75 Prozent der Nettokosten refundiert werden. Kurskosten für verpflichtende Maßnahmen werden in Tirol durch eine Zusatzförderung des Landes sogar bis zu 100 Prozent der Nettokosten gefördert. Der Maximalbetrag der Förderung beträgt pro Lehrverhältnis 2.000 Euro.

Wie sieht der korrekte Ablauf der Antragstellung aus?

Grundsätzlich sollten Betriebe immer schon vor dem Start des Kurses oder der zwischenbetrieblichen Maßnahme mit dem Förderservice der Lehrlingsstelle Kontakt aufnehmen. Die Förderbarkeit wird festgestellt und somit hat der Unternehmer schon vorher die Gewissheit über die finanzielle Unterstützung. Andernfalls gäbe es dann noch die Möglichkeit, die geplante Maßnahme den Förderkriterien anzupassen. Der Förderantrag mit den erforderlichen Beilagen ist dann spätestens drei Monate nach Ende der Maßnahme einzureichen.

Wie unterstützt der Förderservice der Lehrlingstelle Lehrbetriebe?

Der Förderservice veröffentlicht jährlich ein Kursprogramm mit Lehrlingskursen der verschiedenen Weiterbildungsanbieter im Land. Die darin angeführten Kurse werden speziell für Lehrlinge angeboten und sind bereits inhaltlich auf die Förderbarkeit überprüft. Das Programm ist auf der Internetseite www.ausbildungsverbund.at abrufbar oder kann direkt beim Förderserice angefordert werden. Bei Bedarf wird auch Kontakt zu möglichen Partnerbetrieben für die Durchführung eines zwischenbetrieblichen Ausbildungsverbundes aufgenommen. Sollte es zu einer Vermittlung kommen, wird gerne eine Ausbildungsverbundvereinbarung ausgestellt. Am Ende der Maßnahme wird über den Förderservice der Lehrlingsstelle die zuvor angesprochene Bundes- als auch Landesförderung abgewickelt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Auskünfte zum Thema Ausbildungsverbund erteilt die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol bzw. sind alle wichtigen Informationen unter www.tirol-lehrling.at bzw. www.ausbildungsverbund.at



Expertentipp von Michaela Sattler
Bildungsabteilung der Tiroler Wirtschaftskammer

Um böse Überraschungen zu vermeiden, klären Sie am besten bereits vor Durchführung der Ausbildungsmaßnahme die Förderbarkeit im Förderservice der Lehrlingsstelle ab. Der Förderantrag kann dann im Nachhinein, allerdings spätestens drei Monate nach Ende der Maßnahme eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass vollständig – also mit allen notwendigen Unterlagen – eingebrachte Anträge die Bearbeitungszeiten beträchtlich reduzieren!

Stand: 28.03.2022