Lehrberufspaket 1/2021

ab 1.5.2021 in Kraft

Lesedauer: 3 Minuten

Das Lehrberufspaket 1/2021 tritt mit 1. Mai in Kraft und umfasst folgende Lehrberufe: 

5 Novellierungen:

1 neuer Lehrberuf: 

2 Überleitungen von einem Ausbildungsversuch in den Regellehrberuf 

2 Überarbeitungen von Prüfungsordnungen

Änderung der Lehrberufsliste (Verwandtschaften zu den Lehrberufen) BGBl 193/2021

 

Nähere Details zu den einzelnen Lehrberufen:

  • Medizinproduktekaufmann - neu kompetenzorientiert formuliert
    Das neue Berufsbild wurde heuer bereits als Ausbildungsversuch in die Regelausbildung übergeleitet und soll nun eine kompetenzorientierte Gestaltung erhalten. Inhaltliche Schwerpunkte sind Verkauf und Beratung, Warenbeschaffung und Lagerung sowie Marketing.

  • Verpackungstechnik
    Neugestaltung aufgrund technischer Entwicklungen in der Produktion wie CAD- und CAM-Anwendungen. Ausbildungsinhalte zum Produktionsprozess: Packmittel-Entwicklung, Produktionsmanagement, Druck sowie Packmittelherstellung. Computer gesteuerte Hochleistungsmaschinen, Entwicklungen von Verpackungen über CAD (Computer Aided Design) mit Musteranfertigung über CAM (Computer Aided Manufacturing) haben das Umfeld der Verpackungstechnik verändert. Aktive Verpackungen, die die Haltbarkeit der Lebensmittel verlängern und intelligente Verpackungen im Verbund mit Elektronik und biochemischen Indikatoren, die Haltbarkeit und Auftragsinformationen (RFID) beinhalten, sind neue Technologien, die Auswirkung auf die Ausbildung haben.

  • Entsorgungs- und Recyclingfachkraft - Bereich Abfall
    Die Abfallwirtschaft und damit einhergehend der Umgang mit wertvollen Ressourcen gewinnt zunehmend an umweltpolitischer und darüber hinaus volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die Anforderungen sind anspruchsvoller und vielfältiger als je zuvor. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden immer diffiziler und zu einem wesentlichen Faktor für die Unternehmen. Ebenso findet die Digitalisierung auch im Entsorgungs- und Ressourcenmanagement in der Form von Meldewesen, Tourenplanung etc. verstärkt Eingang. Umfassende elektronische Aufzeichnungs- und Meldepflichten sowie der Umgang mit Tourenplänen machen auch entsprechende Kompetenzen im EDV-Bereich erforderlich. Die fachlichen Kompetenzbereiche gliedern sich in „Stoffstrommanagement“ und „Abfallberatung und Abfallwirtschaft“. Neu ist weiters die Einbeziehung der Qualifikation zu Abfallbeauftragten.

  • Systemgastronomiefachkraft 
    Das neue Berufsbild setzt Schwerpunkte auf systemgastronomische Prozesse, insb. Qualitätsmanagement und Kundenservice. Durch die neue Ausbildungsordnung ist eindeutig definiert, dass ein Lehrling im Lehrberuf Systemgastronomiefachkraft ausschließlich in systemgastronomisch eingerichteten Lehrbetrieben ausgebildet werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass in derartigen Betrieben eine Ausbildung in den Lehrberufen Koch/Köchin, Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau, wie es derzeit vorkommt, nicht möglich ist. Die branchenbezogenen und didaktischen Entwicklungen erfordern es, diese Ausbildungsvorschriften den Bedürfnissen von Ausbildungsbetrieben anzupassen und Lehrlingen eine Berufsausbildung zu ermöglichen, die sie mit optimalen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt ausstattet. Darüber hinaus soll mit der neuen Ausbildungsordnung die Arbeitsmarktmobilität der Absolventen/Absolventinnen innerhalb der Systemgastronomie angehoben werden.

  • Binnenschifffahrt
    Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt wurde es notwendig, die bestehende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Binnenschiffer/Binnenschifferin dieser Richtline anzupassen. Mit der Richtlinie wird ein harmonisiertes System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt, welches für alle Mitglieder einer Decksmannschaft gilt, die auf den Binnenwasserstraßen der Europäischen Union arbeiten, um ihnen den Einsatz in der gesamten EU zu ermöglichen. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, die Barrieren für die Mobilität der Arbeitskräfte aufzuheben, die Sicherheit zu verbessern, die Fertigkeiten und die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und allen Mitgliedern einer Decksmannschaft bessere Karrierechancen anzubieten sowie den Übergang erfahrener Arbeitnehmer aus anderen Sektoren zu erleichtern. Die praktische Lehrabschlussprüfung (Prüfarbeit und Fachgespräch) ist so aufgebaut, dass sie sich an den Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses auf Betriebsebene des Europäischen Ausschusses für Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) orientiert und diese damit vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie anerkannt werden kann. Ziel ist damit auch eine Verbesserung der beruflichen Mobilität am europäischen Arbeitsmarkt. Ausbildungsinhalte betreffen u.a. Navigation, Schiffsbetrieb und -technik sowie Ladung. 

  • Mechatronik - Spezialmodul Additive Fertigung
    Zentraler Anlass für die Schaffung dieses neuen Spezialmoduls waren die veränderten Gegebenheiten in der industriellen Produktion, die Fachkräfte mit den Kompetenzen im Bereich der additiven Fertigung („3D Druck“) erfordern, welche jedoch derzeit nicht verfügbar sind. Daher wurden im zu schaffenden Spezialmodul u.a. folgende Inhalte festgelegt:
    • Kenntnis der verschiedenen Additive Manufacturing–Verfahren, Funktionsprinzipen, Anwendungsgebiet, Vor- und Nachteile
    • Funktionsweise und Aufbau von Maschinen und deren Bedienung
    • Kenntnis der Konstruktionstechnik für Bauteile und Hilfsmittel
      • Kenntnis der entsprechenden Software, wie Datenexport und 3D- Vorschau
      • Simulation zur vorausschauenden Fehlervermeidung
      • Nachbearbeitungsverfahren für additiv gefertigte Bauteile
      • Wartung und Instandhaltung von Systemen
        - Kostenkalkulation und Produktionsplanung

 

Stand: 03.05.2021

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