Coronavirus: Unterstützungsmaßnahmen von Land Tirol und WK Tirol

Förderungen und Hilfspaket

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Alle österreichweit geltenden und laufenden Förderungen, Maßnahmen und Unterstützungen finden Sie auf unserem Coronavirus Infopoint unter wko.at/corona

Welche zusätzlichen Hilfsmaßnahmen gibt es für das Bundesland Tirol?

Folgende Fördermöglichkeiten bietet derzeit das Land Tirol in Zusammenhang mit der Corona-Krise:

Tiroler Beratungsförderung - Schwerpunkt Coronavirus (COVID-19)

Die Wirtschaftskammer und das Land Tirol fördern für den Zeitraum bis 31.12.2021 maximal zwölf Beratungsstunden, die im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen, mit max. 50 Prozent der Nettokosten.
Im genannten Zeitraum werden auch Steuerberaterinnen und Steuerberater,  Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter sowie Personalverrechnerinnen und Personalverrechner in die Beraterliste aufgenommen.

Aufgrund der krisenbedingten Ausnahmesituation können Beratungen, die im Zeitraum 11. März 2020 bis 31. Dezember 2021 in Anspruch genommen wurden, auch rückwirkend gefördert werden.
Informationen zur Antragstellung und zu den Richtlinien finden Sie unter auf WKO.at/tirol  -> hier


Zinsenzuschuss bei Überbrückungskrediten -
Anträge bei ÖHT und aws

Zur Sicherung der Liquidität von Tiroler Unternehmen in der aktuellen Situation übernimmt das Land Tirol nach entsprechender Kreditgewährung durch ein österreichisches Kreditinstitut einen Zinsendienst für Überbrückungskredite, für die der Bund die Haftung im Ausmaß von bis zu 80 % übernimmt. Eine separate Antragstellung ist diesbezüglich nicht notwendig - es genügt die Antragstellung bei der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) bzw. aws (Austria Wirtschaftsservice).

Für einen Kredit mit Bundeshaftung der aws (alle Branchen außer Tourismus) leistet das Land Tirol diesen Zuschuss

  • bis zu maximal 1,5 %
  • für einen Kreditbetrag bis zu maximal 2.500.000,-- Euro
  • bis zu einer Kreditlaufzeit von fünf Jahren


Für einen Kredit mit Bundeshaftung der ÖHT (Tourismus- und Freizeitwirtschaft) leistet das Land Tirol diesen Zuschuss

  • bis zu maximal 1,5 %
  • für einen Kreditbetrag bis zu maximal 500.000,-- Euro
  • bis zu einer Kreditlaufzeit von drei Jahren.

Ihr Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer Tirol zum Hilfspaket des Landes Tirol:


Unterstützung vom BM für Arbeit, Familie und Jugend



Alle Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen finden Sie im
Corona-Hilfspaket für die Wirtschaft


Wir informieren Sie laufend über aktuelle Entwicklungen am Coronavirus Infopoint und sind für Sie über unsere Infoline 0590905-1111 erreichbar.
 
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