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Einladung zur Fachgruppentagung der Landesinnung der Kunsthandwerke

13. Oktober 2020, Wirtschaftskammer Tirol

Die Landesinnung der Kunsthandwerke  lädt ihre Mitglieder zur Fachgruppentagung in der Wirtschaftskammer Tirol in Innsbruck ein.

 

Datum: Dienstag, 13. Oktober 2020
Uhrzeit: 16.30 Uhr
Ort.

Wirtschaftskammer Tirol,
Wilhelm-Greil-Straße 7,
6020 Innsbruck,
Sitzungszimmer M018

 

TAGESORDNUNG:

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Senkung der Grundumlage 2021*
  5. Allfälliges

*Beschlussentwurf und Information:
Der feste Betrag pro Berufszweig soll von aktuell € 130,- auf € 115,- reduziert werden. Die restlichen Parameter bleiben gleich. 

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LI Kunsthandwerke
Beschluss der Fachgruppentagung 
vom 13.10.2020
Dieser Beschluss ist ab 01.01.2021 anwendbar.

  • Ein fester Betrag pro Berufszweig Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände, Gold- und Silberschmiede, Musik-instrumentenerzeuger, Uhrmacher sowie aller Sonstigen 


Im Falle der Mitgliedschaft zu mehreren Berufszweigen wird der feste Betrag nur einmal vorgeschrieben.


  • Die Anzahl der zum 31.12. des Vorjahres gemeldeten Betriebsstätten in den Berufszweigen Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände, Gold- und Silberschmiede, Musik-instrumentenerzeuger, Uhrmacher sowie allen Sonstigen mit einem fixen Betrag pro Betriebsstätte und Berufszweig. 

 

  • Die Sozialversicherungs-beitragssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Promillesatz für die Berufszweige Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände, Gold- und Silberschmiede, Musik-instrumentenerzeuger, Uhrmacher sowie alle Sonstigen.

Die Summe aus festem Betrag pro Berufszweig und anteiligem Betrag der SV-Beitragssumme ist gedeckelt mit 

Ruht die (ruhen alle) gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründende(n) Berechtigung(en) für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist folgender Betrag zu entrichten 

keine Staffelung nach der Rechtsform



€ 115,00









€ 0,00




2,00‰





€ 1.000,00


€ 65,00

 

Bitte beachten Sie zur Ausübung der Stimmrechte: Einzelunternehmer können sich nicht vertreten lassen. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger (z.B. Personengesellschaften) haben einen Gesellschafter, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, einen Geschäftsführer oder Prokuristen mit einer firmenmäßig gezeichneten Vollmacht der Gesellschaft auszustatten.


Anmeldung bis 05.10.2020  unter T 05 90 90 5-1283 oder E adriana.duller@wktirol.at

Stand: