th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Einladung zur Fachgruppentagung der Innung der Rauchfangkehrer

17. September 2020, WIFI - Event 001/002

Die Landesinnung der Rauchfangkehrer lädt ihre Mitglieder zur Fachgruppentagung ein.

 

Datum:  Donnerstag, 17.9.2020
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Ort. WIFI - EVENT 001/002,
Egger-Lienz-Straße 120,
6020 Innsbruck

 

TAGESORDNUNG:

  1. Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Delegierung der Beschlussfassung an den Gremialausschuss gem. § 65 (1) WKG für die Funktionsperiode 2020 bis 2025 hinsichtlich
    • Voranschlag und Rechnungsabschluss
    • Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
    • Budgetüberschreitung und Nachtragsvoranschlag
  4. Beschluss über die Grundumlage 2021 - keine Erhöhung, Beschlussfassung aus formalen Gründen
  5. Allfälliges

Ca. 14.45 Uhr Pause - für NICHT-Ausschussmitglieder / Für Ausschussmitgieder - konstituierende Ausschuss-Sitzung des gewählten Innungsausschusses
15.20 Uhr Vorstellung des neuen Innungsausschusses
Ende der Veranstaltung ca. 17.00 Uhr


Anträge zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Fachgruppentagung schriftlich bei der Geschäftsstelle einzubringen.

Wenn Sie mit einer Begleitperson teilnehmen, bitte unbedingt vorher in der Innung anmelden.

 

Bitte beachten Sie zur Ausübung der Stimmrechte: Einzelunternehmer können sich nicht vertreten lassen. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger (z.B. Personengesellschaften) haben einen Gesellschafter, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, einen Geschäftsführer oder Prokuristen mit einer firmenmäßig gezeichneten Vollmacht der Gesellschaft auszustatten.


Anmeldung bis 11.9.2020 unter W veranstaltung.wktirol.at/14395,   T 05 90 90 5-1404 oder E susanne.michaeler@wktirol.at
Stand: