Pflicht zur elektronischen Rechnungsübermittlung an Deutsche Bundesbehörden
Gültig ab 27. November 2020
Ab dem 27. November 2020 sind Rechnungssteller (Lieferanten) verpflichtet, an öffentliche Auftraggeber des Bundes bzw. der Bundesbehörden in Deutschland elektronische Rechnungen zu übermitteln. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 Euro.
Rechnungen werden von Bundesbehörden nur noch in folgenden Formaten akzeptiert:
- XRechnung
- ZUGFeRD
Bei den genannten Formaten handelt es sich maschinenlesbare, standardisierte elektronische Rechnungen im XML-Format. Welches Format man verwenden will, bleibt dem Nutzer überlassen.
Für die Übermittlung von E-Rechnungen hat der Bund (Deutschland) folgende Plattformen geschaffen:
- Für Bundesministerien, Verfassungsorgane (wie z.B. den Bundesrat) und Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE).
- Für die Einreichung von E-Rechnungen an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung (z.B. Bundesagentur für Arbeit) steht die OZG-konforme-Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zur Verfügung, die auch von den Bundesländern – derzeit den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg und Thüringen - genutzt werden kann.
Nach erfolgter Registrierung können Unternehmen Rechnungen an diese Bundesplattformen übermitteln.
Eine bundesweite Pflicht zur Einreichung elektronischer Rechnungen an Bundesländer und Kommunen gibt es bislang noch nicht, hier empfiehlt es sich, sich in den einzelnen Bundesländern in Deutschland zu informieren.
Weitere wichtige Informationen zur E-Rechnung in Deutschland finden Sie unter: https://www.e-rechnung-bund.de/