Neues bei der Einreise nach Österreich
Online-Einreiseregistrierung seit Freitag, 15.01.2021
Seit 15.01. ist für die Einreise/Rückreise nach Österreich eine verpflichtende Online-Einreiseregistrierung (Pre Travel Clearance) vorgeschrieben. Diese Online-Registrierung kann in Deutsch oder Englisch durchgeführt werden und erfolgt über diese beiden Links in DE oder EN. Grundsätzlich gilt diese Pflicht zur Online-Registrierung für jede nach Österreich ein- bzw. rückreisende Person.
Ausnahmsweise („Ist die Registrierung nicht über das elektronische Formular möglich.“) können anstelle der Online Registrierung die neuen Einreise-Formulare E oder F ausgefüllt werden (im Downloadbereich).
Wer muss keine Online-Registrierung durchführen und auch nicht die Einreiseformulare E oder F mitführen?
Alle Personen, die unter eine der Ausnahmen der §§ 7 Abs. 1 und 8 der Einreise-Verordnung fallen und einreisen, also beispielsweise
- Personen im Güter- und Personenverkehr,
- Transitpassagiere.
Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen und ab 10.02.2021 auch Pendler fallen nicht unter die Ausnahmen – sie müssen sich also registrieren oder das Einreiseformular mitführen.
Ab 1. April 2021 gilt: Pendler müssen die Einreiseanmeldung nur alle 28 Tage durchführen, sofern sich an den Daten (Wohn- oder Aufenthaltsadresse, Abreisestaat, Aufenthalt während der letzten 10 Tage, Kontaktdaten) zwischenzeitlich nichts geändert hat."
Bei einer Einreise aus beruflichen Gründen ist die Ausnahme unter § 4 Abs. 3 und bei der Einreise als Pendler die Ausnahme unter § 6a (sobald das Formular auf der Website aktualisiert worden ist) anzukreuzen.
Hinweis: Die Ausnahmen unter § 6 betreffen Einreisen aus medizinischen Gründen.
Bei der Einreise/Rückreise aus medizinischen Gründen wird neben der Bestätigung anhand der Anlage G zusätzlich eine Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme der medizinischen Leistung benötigt.
Zur Erinnerung: Zusätzlich zu den Einreiseregeln in Österreich müssen auch immer die jeweiligen Einreiseregeln in dem anderen Reiseland beachtet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Einreiseregeln in Deutschland
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-deutschland.html
Einreiseregeln in Italien
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/italien-bulletin-corona-virus.html
Einreiseregeln in der Schweiz:
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-newsticker-schweiz.html
Sie sind an den Einreiseregeln in anderen Ländern interessiert:
Über www.wko.at/aw können Sie unter „Land wählen“ das gewünschte Land angeben und auf der dortigen Länderseite unter der Schlagzeile „Coronavirus: Situation in…“ detaillierte Informationen abrufen.