Wichtige Information zu Stromlieferverträgen mit Floating- bzw. Flex-Tarifen
Unternehmen mit weniger als 100.000 kWh Jahresverbrauch sollten nur nach reiflicher Überlegung Floating/Flex-Tarife abschließen.
In den letzten Jahren haben sich sehr viele Kleinunternehmen von diversen Energieanbietern und ihren Beratern (wie Schlaustrom, Erste Energie E1, etc.) „überreden“ lassen, sogenannte „Floating bzw. Flex-Tarife“ abzuschließen.
Das Problem ist, dass diese Tarife unmittelbar an die Entwicklung der Börsen-Strompreise gekoppelt sind. Angesichts der in den letzten Monaten massiv gestiegenen Börsen-Strompreise ergibt sich nun für die Betroffenen eine wahre Kostenlawine und es kommt vermehrt zu Anfragen bezüglich eines Ausstiegs aus diesen Stromlieferverträgen.
Diese Verträge haben in der Regel eine Bindung von zwölf Monaten und können zum Ende des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. (Siehe untenstehende Bestimmung § 76 ElWOG)
Kleinunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und weniger als 100.000 kWh pro Jahr an Elektrizität verbrauchen.
Grundsätzliche Empfehlung: Unternehmen mit weniger als 100.000 kWh Jahresverbrauch sollten nur nach reiflicher Überlegung solche Floating/Flex-Tarife abschließen.
Erfahrungsgemäß sind die Entwicklungen an den Börsen für sehr viele Kleinunternehmen nur schwer überschaubar!
Hier die genaue Regelung in § 76 Abs.1 ElWOG:
Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmen können Verträge mit ihrem Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne einen gesonderten Kündigungstermin einhalten zu müssen. Lieferanten können Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmen nur unter Einhaltung einer Frist von zumindest acht Wochen kündigen. Sind Bindungsfristen vertraglich vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmen unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen sowie für Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von zumindest acht Wochen möglich.