Förderung für Heizungsumstellung
Um Entwicklungsstrategien in Richtung „Raus aus Öl und Gas“ voranzutreiben, wird der Umstieg auf erneuerbare Wärmeerzeugung vom Bund und teilweise auch vom Land (Wärmepumpe) finanziell unterstützt
Das Ausmaß der Förderung wird durch die Leistungsgröße der Heizungsanlage bestimmt, wobei die Grenze bei 100 kW gezogen wird.
„Raus aus Öl und Gas“ unter 100 kW
Gefördert werden im Rahmen der „Raus aus Öl und Gas Förderung“ Wärmepumpen (Luftwärme, Erdwärme, …), Holzheizungen (Pellets, Hackgut, …) und, mit Vorrang, der Anschluss an ein klimafreundliches (50 % erneuerbare Energiequellen) oder hocheffizientes Fernwärmenetzwerk (80 % erneuerbare Energiequellen). Die Fördersumme ist dabei von der Größe der Anlage abhängig (über oder unter 50 kW) und wird als Pauschalbetrag ausbezahlt.
Neben der „Raus aus Öl und Gas“-Förderung ist auch eine neu errichtete erneuerbare Heizungsanlage förderbar.
Weitere Informationen zur Förderung Erneuerbare Wärmeerzeugung <100 kW
Fernwärme über 100 kW
Voraussetzung ist ein hocheffizientes Fernwärmenetz (80 % erneuerbare Energiequellen). Gefördert werden Anlagenteile und Grabungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenze. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Weitere Informationen zum Fernwärmeanschluss über 100 kW
Holzheizung über 100 kW
Gefördert werden Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Die Förderung umfasst Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Weitere Informationen zur Förderung von Holzheizungen über 100 kW
Wärmepumpe über 100 kW
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung, die für die überwiegende Erzeugung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen verwendet werden.
Weitere Informationen zur Förderung von Wärmepumpen über 100 kW