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Häufig gestellte Fragen zur Wirtschaftskammerwahl 2020

Hier sind  Antworten auf die häufigst gestellten Fragen rund um die Wirtschaftskammerwahl zu finden.

Lesedauer: 6 Minuten

08.11.2023
  1. Was oder wen wähle ich?
  2. Wer darf wählen?

    1. Kann jemand anderes aus meinem Unternehmen/meiner Familie auch wählen? Was muss ich tun, um meine Stimme an jemand anderen weiterzugeben?
    2. Ich habe meine Berechtigung(en) ruhend gemeldet. Bin ich trotzdem wahlberechtigt?
    3. Ich leite einen Saisonbetrieb. Muss ich einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen?
  3. Gibt es eine Briefwahl?
  4. Ich möchte mit Wahlkarte wählen. Wie muss ich hier vorgehen?
  5. Wann und wo kann ich sonst noch wählen?
  6. Ich bin am 04. Und 05. März 2020 nicht in Tirol. Welche Möglichkeiten habe ich trotzdem zu wählen?
  7. Warum sollte ich wählen?
  8. Wann ist mit einem Wahlergebnis zu rechnen?
  9. Wie oft finden Wirtschaftskammerwahlen statt?


  1. Was oder wen wähle ich?
    Bei der Wirtschaftskammerwahl geben die Mitglieder ihre Stimme(n) in der sogenannten „Urwahl“ ab. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts direkt gewählt werden. Die Mitglieder der weiteren Kollegialorgane (Fachverbandsausschüsse, Spartenkonferenzen sowie Präsidium, Erweitertes Präsidium und Wirtschaftsparlament) werden gemäß dem Mandatsergebnis der Urwahl durch indirekte Wahlen (Besetzungen) bestimmt. Die Unternehmer wählen ihre Vertreter in jenen Fachgruppen (Fachvertretungen), in denen sie Mitglied sind. Zur Wahl stehen wahlwerbende Gruppen, die in den einzelnen Fachgruppen Wahlvorschläge einbringen. Bis zum 13. Jänner 2020, 12.00 Uhr, besteht die Möglichkeit zur Einbringung von Wahlvorschlägen. Diese werden dann am 24. Jänner 2020 im Internet unter www.wkwahl.tirol verlautbart. Der Wähler kann auf dem Stimmzettel den Namen eines bestimmten Bewerbers der von ihm gewählten Wählergruppe eintragen (Vorzugsstimme).


  2. Wer darf wählen?
    Wahlberechtigt sind alle Mitglieder von Fachgruppen oder Fachvertretungen, die in der Wählerliste der Wirtschaftskammer Tirol eingetragen sind. Jedes Mitglied hat pro Fachgruppenmitgliedschaft ein Wahlrecht. Die Wählerlisten stehen im Wahlbüro, in den Fachgruppenbüros sowie in den Bezirksstellen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Auf diesen Listen sind alle Wahlberechtigten zu entnehmen. Einzelunternehmer üben das Wahlrecht persönlich aus. Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen.

    1. Kann jemand anderes aus meinem Unternehmen/meiner Familie auch wählen? Was muss ich tun, um meine Stimme an jemand anderen weiterzugeben?
      Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht auszufüllen. Diese ist zur Wahl oder bei der Abholung der Wahlkarte im Wahlbüro oder in der Bezirksstelle sowie im Wahllokal mitzubringen. Bei Einzelunternehmen ist die Delegierung der Stimme an Mitarbeiter, Verwandte oder Bekannte nicht möglich! Wenn nicht schon mit Wahlkarte gewählt wurde, muss die Stimme persönlich an einem der beiden Wahltage im Wahllokal abgegeben werden.
    2. Ich habe meine Berechtigung(en) ruhend gemeldet. Bin ich trotzdem wahlberechtigt? Ist die Mitgliedschaft eines Unternehmens zum Stichtag am 22. November 2019 ruhend gemeldet, besteht kein Wahlrecht, außer es wurde bis zum 2. Dezember 2019, 17.00 Uhr ein Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission gestellt. 
    3. Ich leite einen Saisonbetrieb. Muss ich einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen?
      Saisonbetriebe besitzen in der Regel ein aktives Wahlrecht und befinden sich bereits auf der Wählerliste. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung vom 21. November 2019. Die Wählerlisten stehen ab 22. November 2019 in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol, Zi. 309, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck, in den Geschäftsstellen der Fachgruppen (Fachvertretungen) in der Wirtschaftskammer Tirol und in den Wirtschaftskammer-Bezirksstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme bereit. 

  3. Gibt es eine Briefwahl?
    Ja, das Wahlrecht sieht die Briefwahl mittels Wahlkarte vor. Bis 24. Februar 2020 (bei gewünschter postalischer Zusendung der Wahlkarte) können Sie im Wahlbüro (T 05 90 905-1530, F 05 90 905-52020, E wahl2020@wktirol.at) oder in einer Bezirksstelle der WK Tirol einen Wahlkartenantrag anfordern. Dieser wird Ihnen – bereits vorausgefüllt - umgehend zugesandt. Firmen, juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen und den Antrag anschließend firmenmäßig (laut Firmenbuch) zu unterzeichnen. Einzelunternehmer brauchen den Antrag nur zu unterschreiben und die Art auszuwählen, wie sie die Wahlkarte bekommen möchten (Postversand oder persönliche Abholung im Wahlbüro). Anschließend muss der Wahlkartenantrag an das Wahlbüro der WK Tirol retourniert werden. Erstmalig in diesem Jahr können Mitglieder mit Zugang zur WKO Benutzerverwaltung Ihren Wahlkartenantrag (für Einzelfirmen oder für juristische Personen/ Gesellschaften) auch online (mittels einer digitalen Signatur) unter https://wahlkartenantrag.wko.at erstellen und direkt abschicken.
    Die Wahlkarten werden ab dem 31. Jänner 2020 an die Antragsteller verschickt. Die Abgabe bzw. die Rücksendung der Wahlkarten muss bis zum 28. Februar 2020, 24.00 Uhr (einlangend), erfolgen. Auch eine persönliche Abgabe der Wahlkarte ist möglich - im Wahlbüro in Innsbruck oder in den Bezirksstellen Innsbruck Stadt, Innsbruck Land, Reutte, Landeck, Imst, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel und Lienz.

  4. Ich möchte mit Wahlkarte wählen. Wie muss ich hier vorgehen?
    Um mit Wahlkarte wählen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag  bei einer Bezirksstelle der WK Tirol oder direkt beim Wahlbüro der Hauptwahlkommission (T 05 90 905-1530, F 05 90 905-52020, E wahl2020@wktirol.at) stellen. Haben Sie auf Ihrem Antrag eine postalische Zusendung der Wahlkarte gewünscht, wird Ihnen die Wahlkarte ab 31. Jänner 2020 zugesendet. Möchten Sie die Wahlkarte lieber persönlich im Wahlbüro (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) abholen, ist das ab 03. Februar 2020 möglich. Das Kuvert enthält einen oder mehrere Stimmzettel (abhängig von der Anzahl Ihrer Wahlrechte), die dazugehörigen Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) und ihre Wahlkarte.

    1. Füllen Sie ihre(n) Stimmzettel aus.
    2. Legen Sie jeden Stimmzettel in das zugehörige Wahlkuvert (Stimmzettelkuvert).
    3. Geben Sie alle Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) in die Wahlkarte.
    4. Unterschreiben Sie die eidesstaatliche Erklärung auf der Rückseite der Wahlkarte. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimme UNGÜLTIG.
    5. Verkleben Sie die Wahlkarte sorgfältig.
    6. Werfen Sie die Wahlkarte in den Briefkasten oder geben Sie sie in einer Bezirksstelle der WK Tirol oder direkt bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) ab.

  5. Wann und wo kann ich sonst noch wählen?
    Gewählt wird in Tirol am Mittwoch, 04. März 2020 und am Donnerstag, 05. März 2020. Alle Wahllokale sind an beiden Wahltagen von 07.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Insgesamt werden 99 Wahllokale (Zweigwahlkommissionen) eingerichtet. Jedes Mitglied ist einem Wahllokal zugeordnet. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ihrer Wählerverständigung (Zusendung ab Mitte Februar). Eine Aufstellung der Wahllokale, gegliedert nach Bezirken, finden Sie außerdem in der Wahlkundmachung. 
    Darüber hinaus kann bis 28. Februar 2020 mit Wahlkarte gewählt werden. Wenn Sie eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, Ihr Wahlrecht mittels dieser jedoch nicht ausgeübt haben, können Sie Ihre Stimme auch in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.

  6. Ich bin am 04. Und 05. März 2020 nicht in Tirol. Welche Möglichkeiten habe ich, trotzdem zu wählen?
    Wenn Sie an beiden Wahltagen nicht in Tirol sind, können Sie von der Möglichkeit der Wahlkartenwahl Gebrauch machen. Wenn Sie die Möglichkeit der Briefwahl/Wahlkarte nicht nützen wollen, ist die Abgabe der Stimme(n) nur im für das Unternehmen bestimmten Wahllokal (siehe Wählerverständigung) möglich. Die Abgabe der Stimme(n) in einem anderen Bundesland ist nicht möglich!

  7. Warum sollte ich wählen?
    Mit Ihrer Teilnahme an den Wirtschaftskammerwahlen bestimmen Sie, wer Ihre Interessen in der Wirtschaftskammer-Organisation vertritt. Außerdem stärken Sie Ihre Interessensvertretung bei Verhandlungen mit Regierung und Sozialpartnern, um bestmögliche Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft zu erzielen.

  8. Wann ist mit einem Wahlergebnis zu rechnen?
    Bereits am Freitag, den 06. März 2020 wird es ein vorläufiges Wahlergebnis geben. Dieses wird im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. Detaillierte Ergebnisse für die Fachgruppen und Fachvertretungen werden am selben Tag abends unter www.wkwahl.tirol verlautbart.

  9. Wie oft finden Wirtschaftskammerwahlen statt?
    Wirtschaftskammerwahlen finden alle fünf Jahre statt.

 

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