Geschäftsgeheimnisse: "Trittbrettfahrer" haben's jetzt schwerer
Die Novelle des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bringt mehr Rechtssicherheit in Österreich

Seit 29. Jänner 2019 gelten in Österreich auf Grund einer EU-Richtlinie neue Vorschriften für den Schutz von vertraulichem Know-how und von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.
Worum geht es?
Eine Person, die ein Geschäftsgeheimnis rechtswidrig erwirbt, nutzt oder offenlegt, kann auf Unterlassung, Beseitigung und bei Verschulden auf Schadenersatz geklagt werden.
Was sind Geschäftsgeheimnisse?
- Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die
geheim, - von kommerziellem Wert (weil geheim) und
- Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen
sind.
Geschützt sind neben technischen auch kommerzielle Geheimnisse – also nicht nur Verfahrensabläufe, Prototypen, Musterkollektionen oder Rezepturen und dergleichen,
sondern auch Kundenund Lieferantenlisten, Einkaufskonditionen, Kooperationsvereinbarungen usw. Dabei gibt es keine abschließende Aufzählung! Von dieser Defnition ausgenommen
sind lediglich allgemein bekannte oder leicht zugängliche Informationen sowie allgemeine Erfahrungen, Wissen, Fähigkeiten und Qualifkationen, die Beschäftigte im Zuge der Ausübung ihrer Aufgaben im Unternehmen erwerben.
Was ist zu beachten?
- Es liegt ein enger Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften vor.
- Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen müssen ergriffen werden.
Was sind angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen?
Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen), die keine Rechtsexperten im Unternehmen haben
und nur über begrenzte fnanzielle Mittel verfügen, genügt ein geringerer Standard. Der Geheimhaltungswille kann sich auch aus den Umständen ergeben: Zum Beispiel lassen „Sicherheitslücken“ bei ansonsten funktionierenden Schutzmechanismen nicht notwendigerweise den Schluss zu, der Unternehmer hätte kein Interess an der Geheimhaltung. Auch ist es ausreichend, wenn einem Arbeitnehmer der Wille des Unternehmers zur Geheimhaltung klar sein musste. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein Geschäftsgeheimnis regulär nur durch Einloggen in eine durch ein Passwort geschützte Datenbank eingesehen werden kann. Daraus wird ersichtlich, dass es einerseits nicht notwendig ist, gänzlich neue Maßnahmen im Unternehmen einzuführen und diese zu dokumentieren. Andererseits müssen aber bestehende Schutzvorkehrungen im Betrieb zweifelsfrei erkennen lassen, dass die Kenntnis gewisser Daten einem
bestimmten Personenkreis vorbehalten ist.
Wichtig ist, dass Unternehmen Bewusstsein für die Geheimhaltung ihrer Geschäftsgeheimnisse
entwickeln! Keine Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu ergreifen, aber gegen
(potenzielle) Verletzer von Geschäftsgeheimnissen vorzugehen, kann sich in Zukunft nachteilig für
Unternehmen auswirken! In einem etwaigen Verletzungsprozess müssen diese Maßnahmen nachweisbar sein!
Ihr Know-how-Schutzkonzept
- Identifkation der geheim zu haltenden Informationen
- (Aus)gestaltung der Schutzmaßnahmen, Dokumentation
Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren
Vielfach haben in der Vergangenheit betroffene Inhaber von Geschäftsgeheimnissen auf einen
Prozess verzichtet, da ihnen die Gefahr zu groß erschien, dass der Antragsgegner etwa im Rahmen der Akteneinsicht letztlich das gesamte Geschäftsgeheimnis im Detail in Erfahrung bringen könnte. Im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes im Bereich der Sicherstellung von
Geschäftsgeheimnissen war es daher erforderlich, Vorkehrungen im Verfahren zu treffen. Das Gericht hat daher jetzt auf Antrag oder auch von Amts wegen Vorkehrungen und Maß-
nahmen zu treffen, dass keine Partei im Laufe des Verfahrens neue Informationen über das
gegenständliche Geschäftsgeheimnis erhält, die über ihren jeweiligen bisherigen Wissenstand hinausgehen.
In Österreich konnte so ein Plus an Rechtssicherheit geschaffen werden, nicht nur für den
Know-how-Schutz an sich, sondern auch für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen, die sich
nicht scheuen, im Fall von Rechtsverletzungen den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Damit hat
die WKÖ ihr Anliegen erreicht, die Rechtsdurchsetzung für ihre Mitgliedsunternehmen bei
Verstößen gegen deren geistiges Eigentum zu verbessern.
Neben wirtschaftsrechtlichen Aspekten müssen beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen mehrere Bereiche im Unternehmen gut abgestimmt sein und zusammenspielen - entscheidende Faktoren sind die gewerblichen Schutzrechte, die Diensterfndung und der Geheimnisschutz. Außerdem ist auch der arbeitsrechtlichen Bereich zu betrachten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem Bereich
Arbeitsrecht "Schutz von betrieblichem Know-how" und aus dem Bereich
Innovation "Geistesblitze sind genauso wichtig, wie deren Schutz"