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WK Tirol gewinnt Kampf gegen Facebook

Was kann man tun, wenn auf Facebook eine offensichtlich gefälschte Seite des eigenen Unternehmens existiert? Die WK Tirol konnte eines ihrer Mitglieder im Kampf gegen Facebook erfolgreich unterstützen.

Eine eigene Website ist für Unternehmen nahezu Standard und auch soziale Medien werden in der Unternehmenskommunikation immer stärker genutzt. Damit steigt auf der anderen Seite auch der Missbrauch. Geschädigte Mitglieder wenden sich an die Rechtsabteilung oder an ihre Fachorganisation in der WK Tirol im Fall von Online-Bewertungen, die dem Unternehmen absichtlich Schaden zufügen oder Urheberrechtsfragen bei unerlaubter Verwendung von Bildern und ähnlichen. 

In einem konkreten Fall konnte die WK Tirol kürzlich einen Rechtsstreit für ein Mitglied verhindern und einen großen Erfolg bei der Intervention gegen den Internet-Giganten Facebook erzielen.

Gefälschte Unternehmensseite

Stellen Sie sich einmal folgendes Szenarium vor: Sie öffnen Ihre Facebook-App und geben den Namen Ihres Unternehmens in der Suchleiste ein, um Ihre Unternehmensseite zu öffnen. Dieses Mal erscheinen allerdings zwei idente Profilbilder mit denselben Geschäftsbezeichnungen. Verwundert klicken Sie auf eines dieser Bilder und kommen auf eine Unternehmensseite, die zwar denselben Namen, dieselbe Adresse und dasselbe Profilbild trägt, allerdings Ihr Unternehmen in höchst verächtlichen und kreditschädigenden Art und Weise darstellt.

Genau dieses Szenario ist einem unserer Mitglieder in der Hotelbranche widerfahren. Auf dem Titelbild war eine Fußmatte mit der Beschreibung „go away“ abgebildet. Ein Abbild einer Frau, die kurz vor dem Erbrechen ist, sollte das Frühstück beschreiben. Unser Mitglied versuchte vergeblich, die Facebook-Seite zu melden. Doch weder Facebook noch der anonyme Seitenbetreiber reagierten auf diese Meldung, weshalb sich das Mitglied vertrauensvoll an die Tiroler Wirtschaftskammer wandte.

Für die Experten in der Rechtsabteilung der WK Tirol war klar, dass eine derart kreditschädigende Facebook-Seite zivil- wie auch strafrechtliche Folgen nach sich zieht. Aufgrund derselben Geschäftsbezeichnung, derselben Ortsbezeichnung und der (verbotenen) Verwendung des urheberrechtlich geschützten Bildes unseres Mitgliedsbetriebs bestand eine hohe Verwechslungsgefahr. Potenzielle Kunden konnten somit in die Irre geführt und von dem schlechten medialen Auftritt des Hotels abgeschreckt werden. 

Seite international gelöscht

Die Rechtsabteilung der WK Tirol wurde initiativ und verlangte von Facebook die unverzügliche Löschung dieser Seite, woraufhin Facebook die Seite österreichweit sperrte. Damit war der Fall für die Rechtsexperten allerdings noch lange nicht erledigt. Gemeinsam mit den Außenwirtschaftscentern der WKO in Dublin, London und Deutschland konnten die Rechtsexperten herausfinden, dass die Seite im Ausland immer noch aktiv betrieben wurde.

Ein weiteres Mal wurde gegen Facebook interveniert. Die jüngste EuGH Entscheidung, die Facebook als „Hosting-provider“ identifizierte, kam der Rechtsabteilung bei Ihrer Recherche zugute.

Mit dem Verweis auf diese Entscheidung und auf die eigenen Facebook-Richtlinien, welche Facebook-Seiten verbieten, wenn sie ein anderes Unternehmen falsch darstellen, hatte die Rechtsabteilung Erfolg. Facebook veranlasste die weltweite Sperrung und unser Mitglied konnte endlich aufatmen.