Warten aufs Geld - was tun, wenn Kunden nicht zahlen?
Zahlungsverzug: Rechtsexpertin Catharina Jahn spricht im Videopodcast mögliche Maßnahmen an
Das wünscht sich niemand: eine Leistung ist erbracht worden, doch auch nach langem Warten hat der Kunde noch nicht gezahlt. Jetzt ist guter Rat teuer: auf der einen Seite will man sein Geld haben, auf der anderen Seite will man den Kunden nicht verlieren.
Rechtsexpertin Catharina Jahn, von der Abteilung Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Umwelt in der Tiroler Wirtschaftskammer, beantwortet im Videopodcast wichtige Fragen, die bei Zahlungsverzug eines Kunden auftauchen.
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Lassen Sie sich nicht über Monate vertrösten. Sie können z.B. eine Ratenzahlung anbieten, wenn das dem Kunden leichter fällt. Will er nicht zahlen, hilft nur noch eine Mahnklage. Ab einer Forderung von 5000 Euro brauchen Sie dabei einen Anwalt.
Wie oft muss ich eigentlich mahnen, bevor ich bei Gericht klagen kann?
Sie müssen gar nicht mahnen, Sie können auch sofort auf Zahlung klagen. In der Praxis ist es aber sinnvoll eine Mahnung zu verschicken, denn oft wird der Kunde dann auch ohne Klage bezahlen.
Muss ich bei einer Mahnung bestimmte Vorschriften beachten?
Nein. Aber ich empfehle, schriftliche Mahnungen unbedingt per Einschreiben zu verschicken – alleine schon aus Beweisgründen. Setzen Sie ihrem Kunden einen definitiven Endtermin bis zu dem das Geld bei Ihnen sein muss. Sie dürfen auch Verzugszinsen und Mahnspesen berechnen.
In der Wirtschaftskammer haben wir hilfreiche Muster für Mahnschreiben und unterstützen Sie gerne. Aber ACHTUNG: Manche Forderungen verjähren nach drei Jahren – dann können Sie sie nicht mehr einklagen.
Weitere Informationen sowie Muster für Mahnschreiben finden Sie bei den Links.