Formulare und Informationen für Wählergruppen

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13.03.2023

Wählergruppen, die sich an der Wahl beteiligen wollen, haben ihre Wahlvorschläge auf Grund der Inhalte der Wahlkundmachung vom 21. November 2019 für die jeweiligen Fachgruppen und Fachvertretungen der Hauptwahlkommission schriftlich und für jede Fachgruppe (Fachorganisation) einzeln vorzulegen.

Die Wahlvorschläge müssen mindestens einen Bewerber aber höchstens doppelt so viele Bewerber, wie Mandate zu vergeben sind, aufweisen. Der jeweilige Bewerber muss für die betreffende Fachorganisation wählbar sein.

Blankoformular für die Einbringung von Wahlvorschlägen für Fachorganisationen


Jedem Wahlvorschlag sind anzuschließen:

Die Mindestanzahl von Unterstützungserklärungen der Wahlberechtigten (jeweils vom Unterstützer zu unterfertigen).

Die Zustimmungserklärung des Bewerbers zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag (vom Bewerber zu unterfertigen).

Die Einverständniserklärung der juristischen Person oder des sonstigen Rechtsträgers gemäß § 85 Abs. 4 WKG (mit firmenmäßiger Zeichnung zu unterfertigen).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung


Wichtig: Folgende Mängel hinsichtlich des Wahlvorschlags (§ 89 Abs. 3 WKG) oder hinsichtlich einzelner Bewerber sind bei der WK Wahl 2020 nicht verbesserungsfähig und können von den Vorgaben zu den WK Wahlen 2015 abweichen:

  • wenn der Vorschlag verspätet eingereicht wird,
  • auf dem Vorschlag kein wählbarer Bewerber aufscheint,
  • eine erforderliche Zustimmungs-, Einverständnis- oder Unterstützungserklärung fehlt (jedem Wahlvorschlag einzeln beizulegen!),
  • eine erforderliche Zustimmungs- oder Unterstützungserklärung nicht ordnungsgemäß eigenhändig unterfertigt ist oder nicht von einer wahlberechtigten Person stammt,
  • eine erforderliche Einverständniserklärung nicht von (einer) vertretungsbefugten Person(en) gefertigt ist oder
  • wenn aus einer Zustimmungs-, Einverständnis- oder Unterstützungserklärung nicht hervorgeht, für welchen Vorschlag diese gilt.

Die Mängelbehebungen müssen spätestens bis zum 23. Jänner 2020, 12.00 Uhr schriftlich in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol eingelangt sein.

 


Wichtigste Fristen für wahlwerbende Gruppen

  • 22.11.19 bis 13.01.20, 12.00 Uhr: Einreichfrist für Wahlvorschläge
  • 13.01.20 bis 20.01.20: Änderung oder Zurückziehung von Wahlvorschlägen
  • 16.01.20 bis 23.01.20: Mängelbehebung von Wahlvorschlägen
  • 24.01.20: Verlautbarung der Wahlvorschläge
  • 04. und 05. März 2020: Wahltage

 

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