Altlasten: 2. Altlastenatlas-Verordnung-Novelle 2019
Bekanntgabe sanierter/gesicherter Standorte und Ausweisung neuer Altlasten
Mit BGBl. II Nr. 295/2020 wurde die 2. Altlastenatlasverordnung-Novelle 2019 veröffentlicht. Damit werden weitere sanierte/gesicherte Altlasten bzw. neue Altlasten/Altstandorte in der Altlastenatlasverordnung (BGBl. II Nr. 232/2004 idgF) aufgenommen.
Die Änderungen betreffen die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Wien. Inhalt ist die Ausweisung weiterer Altlasten, die Festlegung der Prioritätenklasse, die Änderung der Prioritätenklassen als „gesichert“ bzw. „saniert“ bei Altlasten und Änderungen bei den Grundstücksnummern, der Katastralgemeinde oder des Bezirkes. Letztere sind in der nachstehenden Aufstellung nicht berücksichtigt.
Altlast | Art der Altlast in der Gemeinde | Anmerkung zur Altlast | Prioritätenzuweisung bzw. Status der Altlast |
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Deponie MA 48 - Zwölfaxing | Altablagerung in Zwölfaxing (N) | Änderung der Prioritätenklasse auf gesichert | Gesichert |
Teerölverunreinigung Brunn | Altstandort in Brunn am Gebirge (N) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 2 |
Deponie Oberleitner | Altablagerung in Aschbach-Markt (N) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
Deponie Zwölfaxing | Altablagerung in Zwölfaxing (N) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
Chemische Reinigung Fürstauer | Altstandort in Saalfelden am Steinernen Meer (S) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 3 |
MEWA Hütteldorfer Straße | Altstandort in Wien (W) | Neuaufnahme und Festlegung der Prioritätenklasse | 2 |