Grüner Keimling sprießt aus Erde, Overlay mit weiß leuchtenden eingekreisten 02 und emporsteigenden Linien auf grün verschwommenen Hintergrund
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8. Umweltaktionsprogramm verlautbart

Vorgabe von Umweltzielen bis 2030

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Aus der Vision des 7. Umweltaktionsprogramm „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ verbunden mit den Eckpunkten des Green Deal wurde das 8. Umweltaktionsprogramm bis 2030 (UAP - Beschluss 2022/591/EU) entwickelt.

Das UAP dient als Richtschnur für die EU-Umweltpolitik bis 2030 und bekräftigt die umwelt- und klimapolitischen Vorgaben des Green Deals. Es fordert ein aktives Engagement aller Beteiligten ein zumal damit auch die Agenda 2030 der vereinten Nationen und der darin enthaltenen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erfüllt werden sollen.

Sechs vorrangige Ziele, die ua aus dem Green Deal abgeleitet wurden, sollen bis 31. Dezember 2030 erreicht werden:

  • Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030
  • Anpassungsfähigkeit, Krisentauglichkeit und geringere Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel
  • Fortschritte zu einem regenerativen Wachstumsmodell (Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz)
  • Anstreben von Null-Verschmutzung in Bezug auf Luft, Wasser und Boden sowie Schutz der Gesundheit
  • Verbesserung der Biodiversität
  • Verringerung der Umwelt- und Klimabelastungen bei Produktion und Verbrauch

Als Rahmenbedingungen für die Zielerreichung sind dafür insbesondere Rechtsvorschriften, Strategien, Leitlinien und Empfehlungen samt einem integrierten Ansatz für die Politikentwicklung und -umsetzung, Anreizsysteme, Förderungen und Sanktionen vorgesehen. Ein Überwachungsrahmen mit Leitindikatoren (Dashboard) wird der Überwachung der Zielerreichung bzw. Fortschritte dienen.

Stand: 17.05.2022

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