Änderung des Umweltförderungsgesetzes veröffentlicht
Neue Fördermaßnahmen für Unternehmen für Sanierungen, Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen, Flächenrecycling und Klimaschutz werden damit ermöglicht.
Mit BGBl. I Nr. 26/2022 werden neue Förderungen für Unternehmen ermöglicht. Darunter fallen Förderungen für Sanierungen, Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen (Leergutrücknahme, Sortierung), Flächenrecycling und Klimaschutz (Industrie).
Folgende Förderungsmaßnahmen wurden neu eingeführt:
- Sanierungsoffensive („Raus-aus-Öl-und-Gas“): 158,92 Millionen Euro
- Bekämpfung der Energiearmut: 50 Millionen Euro
- Biodiversitätsfonds: 50 Millionen Euro + 30 Millionen Euro an nationalen Mitteln
- Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquoten für Getränkegebinde: 110 Millionen Euro
- Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen: 60 Millionen Euro
- Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten: 130 Millionen Euro
- Transformation der Industrie zur Klimaneutralität: 100 Millionen Euro
- klimafitte Ortskerne: 50 Millionen Euro (davon: Flächenrecycling: 8 Millionen Euro).
Die Förderungen laufen teilweise bis 2026. Damit sollen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität verbessert werden. Der Biodiversitätsfonds wird neu eingerichtet. Weiters erfolgen administrativ-operative Anpassungen wie z.B. virtuelle Kommissionssitzungen. Die Änderungen sind mit 19. März 2022 in Kraft getreten.