Änderung von ROHS-Einträgen
Neue Ausnahmen von den Schadstoffverboten für Elektro- und Elektronikgeräte
Mit der Richtlinie (EU) 2016/585 wird der Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU geändert.
Die Änderungen beziehen sich auf Ausnahmen vom Stoffverbot für Blei, Cadmium und polybrombierte Diphenylether (PBDE).
Ausnahme | Anwendungsbereich und Gültigkeit | Veröffentlicht durch | |
31a | Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Diphenylether (PBDE) in Ersatzteilen, die aus medizinischen Geräten ausgebaut und zur Reparatur oder Wiederinstandsetzung von medizinischen Geräten, einschließlich In-vitro-Diagnostika, oder von Elektronenmikroskopen und deren Zubehör, verwendet werden, sofern die Wiederverwendung im Rahmen eines überprüfbaren, in sich geschlossenen zwischenbetrieblichen Systems erfolgt und der Kunde über jede Wiederverwendung von Teilen informiert wird. | Läuft ab am: a) 21. Juli 2021 im Falle der Verwendung in anderen medizinischen Geräten als In-vitro-Diagnostika; b) 21. Juli 2023 im Falle der Verwendung in In-vitro-Diagnostika; c) 21. Juli 2024 im Falle der Verwendung in Elektronenmikroskopen und deren Zubehör.“ | Richtlinie (EU) 2016/585 |
Die delegierte Richtlinie tritt mit 6. Mai 2016 in Kraft. Als Umsetzungstermin für die Mitgliedsstaaten ist der 28. Februar 2017 vorgesehen. Die Anwendung erfolgt ab 6. November 2017.