Energieeffizienzgesetz: Handelsplattformen
Informationen zur Maßnahmenübertragung
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Energielieferanten dazu, Maßnahmen zu setzen um den Energiebedarf nachhaltig zu senken. Dabei gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen.
Setzt ein Unternehmen Maßnahmen und generiert Einspareinheiten bzw. verfügt ein Energielieferant über im Rahmen der Verpflichtung nicht benötigte Einspareinheiten, besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen zu verkaufen. Individuelle Maßnahmen können mittels einer Checkliste auf ihre Handelsfähigkeit überprüft werden.
Aktive Handelsplattformen
Um den Austausch zwischen Angebot und Nachfrage zu erleichtern, haben sich virtuelle Handelsplattformen konstituiert. Bereits aktiv sind:
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Anbieter von Handelsplattformen haben die Möglichkeit, ihre Seite in diese Liste aufnehmen zu lassen (up@wko.at).