Energieeffizienzgesetz: Möglichkeiten für KMU
Handel mit Energieeffizienzeinheiten, Fördermöglichkeiten
Das Energieeffizienzgesetz des Bundes (EEffG) enthält keine gesetzlichen Verpflichtungen für KMU als Energieverbraucher. Werden jedoch Einsparmaßnahmen durchgeführt, besteht die Möglichkeit, die daraus resultierenden Einspareinheiten an einen verpflichteten Energielieferanten oder an Dritte zu verkaufen. Die Übertragung von Maßnahmen ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Ein Handel mit Energieeffizienzzertifikaten ist hingegen gesetzlich nicht vorgesehen. Aus diesem Grund können einzelne Energiemengen (einzelne kWh) nicht gehandelt werden, sondern nur die Maßnahmen.
Zu beachten ist, dass die Maßnahme auch wirklich zur Erfüllung der Einsparverpflichtung anrechenbar ist. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass die Übertragung einer Maßnahme maximal vier Mal zulässig ist (§ 27 Abs. 4 Z 2 spricht von einer „dreimaligen Weiterübertragung").