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Novelle zur Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer verlautbart

Die wichtigsten Änderungen 

Mit BGBl. II Nr. 363/2016 wurde die Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer und die Gewässerzustandsüberwachungsverordnung novelliert. Die Änderungen sind mit 6. Dezember 2016 in Kraft getreten.

In Umsetzung einer Änderung der Umweltqualitätsnorm-Richtlinie (RL 2008/105/EG) durch Richtlinie 2013/39/EU sind auch nationale Bestimmungen anzupassen. Durch die Aufnahme neuer Grenzwerte bzw. Stoffe und auch Messmethoden können sich bei wasserrechtlichen Wiederverleihungen oder Neugenehmigungen (zB Einleitungen in Oberflächengewässer) geänderte Bedingungen ergeben.

Bei den Umweltqualitätsnormen (= Immissionsgrenzwerte für den guten Zustand von Oberflächengewässern) wurden im Rahmen der Revision neue Stoffe aufgenommen bzw. bestimmte Stoffe den prioritär gefährlichen Stoffen zugewiesen. Ziel ist es, die Einleitungen, Emissionen und Verluste für prioritäre Stoffe schrittweise zu reduzieren und für die prioritär gefährlichen Stoffe letztlich zu beenden.

Die wichtigsten Änderungen in der QZVO Chemie Oberflächengewässer:

  • Aufnahme 12 neuer Stoffe bzw. Stoffgruppen zur Beschreibung des guten chemischen Zustands. Damit sind es nun insgesamt 54 Stoffe bzw. Stoffgruppen.
  • Änderungen der Umweltqualitätsnormen (Grenzwerte) für bestimmte Stoffe bzw. Stoffgruppen der bestehenden Liste prioritärer Stoffe; zwei Stoffe wurden neu als prioritär gefährliche Stoffe eingestuft
  • Festlegung von Biota-UQN für nun insgesamt 10 Stoffe bzw. Stoffgruppen bezüglich Auswirkungen auf Fische, Krebs- und Weichtiere
  • Für die analytische Bestimmung der prioritären Stoffe sind einige Messmethoden noch nicht im Rechtsbestand. (Die entsprechende Methodenverordnung ist noch ausständig.) 

Die Messungen der Immissionsbelastung im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung obliegt im Wesentlichen der Republik Österreich. In der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung wird das Überwachungsprogramm weiter konkretisiert in Bezug auf Messstelleneinrichtung, zu überwachende Parameter, Zeiträume und Frequenz der Messungen, Methoden und Verfahren für die Probenahme und –analyse. Die Liste der Messstellen ist online im WISA veröffentlicht.

Stand: