Genehmigung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen
Umsetzung der EG-Pflanzenschutzmittelverordnung
Die EU-Verordnung Nr. 540/2011 enthält eine Liste von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die nach der früher geltenden EG-Pflanzenschutzmittel-Richtlinie (91/414 EWG) zugelassen wurden. Diese gelten auch nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittelverordnung (Nr. 1107/2009) als vorläufig genehmigt. Diese Wirkstoffe werden nun schrittweise geprüft, ob auch eine Genehmigung nach der neuen EG-Pflanzenschutzmittelverordnung möglich ist oder nicht. Je nach dem Ergebnis dieser Prüfung erfolgt dann per Verordnung die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung eines Wirkstoffes. Im Fall der Genehmigung werden auch weitere Voraussetzungen für die Verwendung eines Wirkstoffes in Pflanzenschutzmitteln festgelegt.
Die Europäische Kommission bietet auf ihrer Internetseite eine Pestizid-Datenbank (in englischer Sprache) an. Mit Hilfe dieser Datenbank kann man feststellen, ob ein bestimmter Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt ist oder nicht bzw. welche Bedingungen für seine Verwendung festgelegt wurden.