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Abfalltransporte auf der Schiene ab 2023

Anmeldung und Abfrage auf der digitalen Plattform

In der AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket (BGBl. I Nr. 200/2021) wurde in den §§ 15 Abs. 9 bzw. 69 Abs. 10 AWG festgelegt, dass Abfalltransporte mit mehr als 10 Tonnen bei einer Transportstrecke auf der Straße von über

  1. 300 km in Österreich − ab 1. Jänner 2023,
  2. 200 km in Österreich − ab 1. Jänner 2024,
  3. 100 km in Österreich − ab 1. Jänner 2026,

diese per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (z.B. Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) zu transportieren sind.

Dazu besteht eine Ausnahme, wenn die Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitstellen kann oder die An- und Abfahrt zur/von nächstgelegenen Verladestellen verlängert sich um 25 % oder mehr im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße.

Im Rahmen einer Vorabfrage auf der digitalen Abfrageplattform wird es künftig ermöglicht, abzuklären, ob die gesetzlichen Bedingungen für einen Transport per Bahn grundsätzlich gegeben sind.

Eine Bestätigung durch die digitale Plattform über ein Transportangebot im Schienengüterverkehr soll binnen zwei Werktagen erfolgen. Nachweise sind beim Transport mitzuführen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Um das vollständige Service der Angebotseinholung der digitalen Abfrageplattform für Bahntransporte auf Auf Schiene ab 1. Dezember 2022 nutzen zu können, ist eine Anmeldung über das Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich. Details zur Anmeldung im USP finden Sie im Informationsschreiben des BMK bzw. auf der Internetseite.

Stand: