Änderung der Düngemittelverordnung
BGBl. II Nr. 155/2022
Wesentliche Inhalte der Änderung sind
- Anpassungen an die geänderten EU-rechtlichen Vorgaben;
- konkretere Regelungen hinsichtlich der Bewerbung von Düngemitteln;
- Sicherheitshinweis für elementaren Schwefel;
- Änderungen bzgl. ph-Bereich (CaCl2) in der Tabelle „Typenbestimmende Bestandteile, Nährstoffformen und -löslichkeiten“ bei Kultursubstraten;
- Änderung der Grenzwerte in der Tabelle für Fremd- und Ballaststoffe.
Betroffen von dieser Änderung sind jene Unternehmen, die Düngemittel bzw. Biogasgülle herstellen und aufbringen.
Die Änderungen treten mit 14. April 2022 in Kraft.
Links
- Änderung der Düngemittelverordnung 2004 (BGBl. II Nr. 155/2022)
- Link zur konsolidierten Fassung der Düngemittelverordnung 2004
- Link zur konsolidierten Fassung des Düngemittelgesetzes 1994