Beschluss zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 hinsichtlich harmonisierter Normen für metallische industrielle Rohrleitungen, tragbare Feuerlöscher, zerstörungsfreie Prüfungen, Rohrverbindungsstücke, Industriearmaturen, Wasserrohrkess
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1844
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 wird wie folgt geändert:
- Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.
- Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der Beschluss wurde am 3. Oktober 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag nach dessen Veröffentlichung in Kraft.
Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 3. April 2024.
Dieser Beschluss betrifft Unternehmen, die oben angeführte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1844 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 hinsichtlich harmonisierter Normen für metallische industrielle Rohrleitungen, tragbare Feuerlöscher, zerstörungsfreie Prüfungen, Rohrverbindungsstücke, Industriearmaturen, Wasserrohrkessel, GFK-Tanks und -Behälter, Kompensatoren und Ventile für Kälteanlagen und Wärmepumpen
- Richtlinie 2014/68/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
- Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 über die harmonisierten Normen für Druckgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU
- Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung
- Grundlegende Informationen zur CE-Kennzeichnung auf wko.at