Änderung der Laufzeit der Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Bispyribac
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/808
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung für den Wirkstoff Bispyribac wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1916 der Kommission vom 31. Juli 2021 bis zum 31. Juli 2023 verlängert.
Am 22. Oktober 2020 bestätigte der Antragsteller jedoch, dass er den Antrag auf Erneuerung der Genehmigung nicht mehr unterstützt.
Da der Antrag auf Erneuerung zurückgezogen wurde, ist die in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1916 vorgesehene Verlängerung der Laufzeit der Genehmigung für diesen Wirkstoff nicht mehr gerechtfertigt. Daher wurde ein neues, dem frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechendes Ablaufdatum festgelegt, wobei den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit eingeräumt wurde, um die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den genannten Wirkstoff enthalten, zu widerrufen.
In Teil B des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird in Zeile 1 zu Bispyribac das Datum in Spalte 6 (Befristung der Genehmigung) durch „31. Juli 2022“ ersetzt.
Inkrafttreten
Die Durchführungsverordnung wurde am 24. Mai 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft.
Link
Weitere Informationen
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- WKO Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel